17. Oktober 2018 / Allgemeines

Abkochanordnung für Hirschaid

Landratsamt Bamberg informiert

Abkochanordnung für Hirschaid

Das Wasser kann zum Duschen und Waschen verwendet werden. 
Es sollte nicht getrunken werden und nur abgekocht verwendet werden (dazu das Wasser im Topf oder Wasserkocher einmal aufkochen und dann ca. 10 min zum Abkühlen stehen lassen).
Bei Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann das Leitungswasser ohne Einschränkung genutzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: Marktgemeinde Hirschaid

Bei Fragen wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Bamberg:

Herr Dr. Wagner Tel.: 0951/85-650
Frau Paulmann Tel.: 0951/85-671
Frau Martin Tel.: 0951/85-667
 
11.10.2018 
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg 

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