10. November 2020 / Allgemeines

Alkoholkonsumverbot und Maskenpflicht in Bambergs Innenstadt werden fortgesetzt

Stadt Bamberg informiert

Veröffentlicht am 10. November 2020 um 12:55 Uhr

Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol im Sandgebiet an den Wochenenden und Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen Bambergs gelten erneut ab 10. November / Geltungsbereich wird ausgeweitet 

Ab dem morgigen Dienstag (10.11.) gilt in der Bamberger Altstadt wieder ein Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol an den Wochenenden ab 20 Uhr sowie eine Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen in Bambergs Innenstadt. Der Geltungsbereich wurde erweiterte um die Luitpoldstraße (ab Ludwigstraße bis Einmündung Obere Königstraße) sowie die Obere Königstraße (ab Einmündung Luitpoldstraße bis Kettenbrückstraße).

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 10. November in Kraft. Oberbürgermeister Andreas Starke und Bürgermeister Jonas Glüsenkamp übereinstimmend: „Wir sind jetzt an einem entscheidenden Punkt, ob wir die Verbreitung des Coronavirus weiter eindämmen können oder sich das Virus unkontrolliert ausbreitet, was dann wesentlich drastischere Maßnahmen nach sich ziehen würde. " 

Die Stadt zieht damit die konsequente Schlussfolgerung aus dem steigenden Infektionsgeschehen in den vergangenen Wochen. Oberbürgermeister Andreas Starke: „Es besteht unmittelbarer Handlungsbedarf, so dass eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird, die bis einschließlich 30. November 2020 gilt.“ Nur mit einer solchen Maßnahme könne den Anforderungen des Infektionsschutzes genüge getan werden. Angesichts der bundesweit steigenden Corona-Zahl sei „Rücksichtnahme oberstes Gebot“, so Starke. 

Die Allgemeinverfügung gilt neben den Vorgaben der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und untersagt ab sofort wieder den Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken innerhalb des Geltungsbereichs (Sandgebiet, Untere Brücke, Obere Brücke, Obstmarkt und Gabelmann) ab 20.00 Uhr von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sowie vor einem gesetzlichen Feiertag. Der Geltungsbereich für die Maskenpflicht wurde zudem erweitert. Die davon betroffenen Gebiete finden Sie unter: www.stadt.bamberg.de/corona unter „Dokumente“.

Quelle: Stadt Bamberg

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