3. April 2020 / Allgemeines

Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene - Hinweise für derzeit nicht und nur wenig genutzte Gebäude

Die Stadt Bamberg informiert

Veröffentlicht am 3. April 2020 um 08:55 Uhr

Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene während der Coronavirus-Pandemie - Hinweise für derzeit nicht oder nur wenig genutzte Gebäude

Derzeit werden Hotels, Gaststätten, Sport- und Veranstaltungshallen, Schulen, Einkaufszentren, Ferienwohnungen und ähnliche Einrichtungen nur wenig genutzt oder sind komplett geschlossen. Dies kann negative Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität in diesen Gebäuden haben. Die Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene sollte jedoch sichergestellt werden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat ein Merkblatt veröffentlicht, wie der bestimmungsgemäße Betrieb durch ein Spülprogramm weiter fortgesetzt werden kann und sollte.

Jede Trinkwasser-Installation ist für eine regelmäßige Wasserentnahme ausgelegt. Entfällt diese, drohen hygienische Probleme u. a. durch Legionellen, die nur mit erheblichem Aufwand beseitigt werden können. Unabhängig davon, ob eine Einrichtung geschlossen ist oder nur noch teilweise genutzt wird, ist zunächst möglichst an jeder nicht genutzten Entnahmestelle mindestens wöchentlich, besser alle 72 Stunden, so viel Wasser ablaufen zu lassen, bis das warme Wasser richtig warm und das kalte Wasser richtig kalt ist. Eine Betriebsunterbrechung der Trinkwasser-Installation ist ein hygienisches und finanzielles Risiko. Wird eine Trinkwasser-Installation nicht gespült, spart dies zwar zunächst Kosten für Energie, Wasser und Personal. Aber dadurch verursachte hygienische Beeinträchtigungen führen unter Umständen zu hohen Sanierungskosten. Diese können weitaus höher liegen als die Kosten für die Durchführung von Spülprogrammen. Wird der Betrieb der Trinkwasser-Installation dennoch unterbrochen, ist die Hauptabsperreinrichtung des Gebäudes oder der nicht genutzten Geschäfte, Restaurants etc. zu schließen. Bei Unklarheiten sollte man sich an eine Fachfirma wenden.

Arbeiten an der Trinkwasser-Installation dürfen nur durch Installationsunternehmen durchgeführt werden, die im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers eingetragen sind. Ist eine komplette Betriebsunterbrechung eines Gebäudes für etliche Monate absehbar, sollte das Wasserversorgungsunternehmen informiert werden, um den Hausanschlussschieber zu schließen. Das Schließen des Hausanschlussschiebers vermeidet unnötige Beeinträchtigungen der Wasserqualität im öffentlichen Versorgungsnetz des Wasserversorgungsunternehmens.

In Abhängigkeit von der Stillstandsdauer sind bei Wiederinbetriebnahme Maßnahmen erforderlich, die dazu dienen, negative Auswirkungen zu minimieren und hygienische Beeinträchtigungen nachzuweisen. Mit zunehmender Dauer der Betriebsunterbrechung wird eine intensivere Spülung der Installation erforderlich. Spätestens bei Betriebsunterbrechung für mehr als 6 Monate oder nach Entleerung der Leitungen sollte eine Fachfirma, z.B. ein Installationsunternehmen, mit der Wiederinbetriebnahme beauftragt werden.

Das komplette Merkblatt hat das Landesamt für Gesundheit hier veröffentlicht: https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/index.htm#wasser

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