Am Samstag, den 6. November trat die Neuordnung der Krankenhaus-Ampel in Kraft. Sie steht bayernweit auf Gelb. Deshalb gelten gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (14. BayIfSMV) seit Sonntag, 7. November, 0 Uhr, strengere Regelungen.
3G plus-Grundsatz und FFP2-Maskenpflicht
Demnach gilt überall dort, wo bisher die 3G-Regel galt (also Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete), ab heute der 3G plus-Grundsatz. Das bedeutet, dass ein negativer Schnelltest für Ungeimpfte nicht mehr ausreicht, sondern ein negativer PCR-Test vorgelegt werden muss.
Nicht geimpfte oder genesene Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche mit Kundenkontakt benötigen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche einen negativen PCR-Test.
Dies betrifft u. a. Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, Musikschulen, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Thermen, Saunen, Ausflugsschiffe, den touristischen Reisebusverkehr, körpernahe Dienstleistungen etc.
Quelle: Landratsamt Bamberg

