26. März 2020 / Allgemeines

„Corona-Ticker“ Nr. 5 - Wichtige Informationen für Unternehmen im Landkreis Bamberg

Die Wirtschaftsförderung des Landratsamt informiert

Wichtige Informationen für Unternehmen im Landkreis Bamberg

"Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,
es vergeht kein Tag, ohne neue Corona-Informationen für Unternehmen. Um den Überblick zu behalten, informiert die Wirtschaftsförderung regelmäßig zu den aktuellen Entwicklungen. Der heutige Corona-Ticker umfasst viel Wissenswertes zu ganz verschiedenen Themen, die für Sie als Unternehmen sicherlich hilfreich sind."

Ihr Landrat Johann Kalb

 

„Unternehmen für Unternehmen“ in Zeiten der Corona-Krise - Vermittlungsinitiative für zusätzliches Personal

Durch die angeordneten vollständigen oder teilweisen Betriebsschließungen sowie durch den Wegfall von Aufträgen und Kunden müssen Unternehmen auf der einen Seite Beschäftigte im größeren Umfang freistellen und auf der anderen Seite benötigen systemrelevante Branchen, wie Lebensmitteleinzelhandel, Logistik oder Onlinehandel aktuell zusätzliches Personal. Die Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis Bamberg bieten in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg eine Vermittlungsinitiative für Betriebe an, um Personalbedarfe zu melden und Engpässe in diesen Branchen abfedern zu können. Die Personalbedarfe werden auf der Homepage der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg als ExcelTabelle und in der zentralen Jobbörse veröffentlicht, ebenso auf den Seiten der Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis Bamberg. Potentielle neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dadurch direkt Kontakt mit den Unternehmen aufnehmen.
Bitte unterstützen Sie diese Initiative und melden Sie Ihre zusätzlichen Bedarfe an Mitarbeitern über ein Datenformular an die Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter, die sich aktuell in Kurzarbeit befinden, freigestellt sind, Ihre Mini-Jobber und studentischen Hilfskräfte über diese Vermittlungsinitiative.

Kontakt:

per Mail: Bamberg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
per Fax: 0951/9128-626
postalisch an: Agentur für Arbeit Bamberg, Arbeitgeber-Service, Mannlehenweg 27, 96050 Bamberg oder über die extra eingerichtete Job-Hotline der Agentur für Arbeit unter Tel. 0951/9128-555.

Hier finden Sie das Datenformular: www.landkreis-bamberg.de/Leben/Wirtschaft/Corona-Infos-Unternehmen/ in der Rubrik „Vermittlungsinitiative für zusätzliches Personal“

Für zusätzlichen Personalbedarf im Bereich Landwirtschaft gibt es mittlerweile eine Vermittlungsplattform unter www.daslandhilft.de, für den Bereich Gesundheit und Pflege unter www.pflegepool-bayern.de.

Aktuelle Information zur Soforthilfe des Bundes

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, wird der Bund eine „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ auflegen.

Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:
Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
- bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

Den Unternehmern und Selbstständigen, die bereits die bayerische Soforthilfe beantragt haben, sollen die Hilfen bis zur entsprechenden Höhe des Bundesprogramms aufgestockt werden. Die bayerische Staatsregierung arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, die Modalitäten mit der Bundesregierung abzustimmen. Mittlere Unternehmen ab 11 bis 250 Beschäftigten sind im bundesweiten Programm nicht berücksichtigt. Ihnen steht weiterhin die bayerische Soforthilfe mit bis zu 30.000 Euro zur Verfügung. Bewilligungsbehörde wird auch die Regierung von Oberfranken sein.

Bitte beachten Sie: Aktuell können noch keine Anträge gestellt werden! Wir informieren Sie über unseren Corona-Ticker, sobald die Anträge online gestellt sind.

Information zur Arbeitgeberbescheinigung
Frage: "Wie weise ich mich auf dem Weg in die Arbeit aus?"
Antwort: Der triftige Grund ist bei Kontrollen glaubhaft zu machen. Eine spezielle Ausweispflicht oder Passierschein ist nicht verpflichtend. Im Falle einer Kontrolle genügt es, z.B. durch einen schon vorhandenen Dienstausweis, einen Hausausweis, eine Schlüsselkarte des Arbeitgebers etc. oder durch ein sonstiges Schriftstück, das ggf. der Arbeitgeber formlos zur Verfügung stellt, den Weg zur Arbeit glaubhaft zu machen. Es werden keine behördlichen Formulare vorgeschrieben.

Auf der IHK-Seite gibt es einen Vordruck, den Sie gerne verwenden können: www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/arbeitgeberbescheinigung-4739920

Sparkasse Bamberg setzt Tilgung aus
Neben Privatpersonen setzt die Sparkasse Bamberg auch für alle von der Corona-Krise betroffenen gewerblichen Kunden (Selbständige, Solounternehmen, Freiberufler, Kulturschaffende) die Tilgung bei Kreditverbindlichkeiten aus. Aus rechtlichen Gründen zunächst für zwei Monate. Um die Tilgungsaussetzung unverzüglich in Anspruch zu nehmen, genügt ein formloser Antrag des Kunden.

Neue FAQ-Liste bei Fragen zum Soforthilfeprogramm „Härtefall-Fonds Corona“
Die Regierung von Oberfranken hat die wichtigsten Fragen zur Soforthilfe für Unternehmer und Freiberufler beantwortet. Hier kommen Sie zu den FAQs: www.regierung.oberfranken.bayern.de/wirtschaft/foerderung/soforthilfe_corona_faq.php

Finanzielle Hilfen - aktueller Hinweis von der Wirtschaftsförderung
Bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Bamberg laufen verstärkt Anträge für das Soforthilfeprogramm des Freistaates „Härtefall-Fonds Corona“ auf. Bei diesem Programm ist die Regierung von Oberfranken (E-Mail: sachgebiet20@reg-ofr.bayern.de) Bewilligungsbehörde. Bitte reichen Sie Ihre Anträge dort ein. 3 Anträge für das Überbrückungsgeld „Bamberger Rettungsschirm“ schicken Sie bitte an die Wirtschaftsförderung des Landkreises Bamberg (E-Mail: wifoe@lra-ba.bayern.de).

Information zu Ausbildungsverhältnissen in Corona-Zeiten
Die beiden oberfränkischen Kammern erreichen aktuell eine Vielzahl von Anfragen rund um das Thema "Ausbildung". Die Antworten auf die wichtigsten Fragen hat die IHK für Oberfranken hier zusammengefasst: www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/pruefungen/pruefungen-und-corona/fragen-rund-um-dasausbildungsverhaeltnis-4743452

Serviceangebot Wirtschaftsförderung Landkreis Bamberg
Auf den Internetseiten vom Landkreis werden die wichtigsten Informationen zu relevanten Fragestellungen rund um Corona zusammengestellt und sind damit online verfügbar und jederzeit abrufbar. www.landkreis-bamberg.de/wirtschaft

 

Quelle: Landratsamt Bamberg

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