Mit der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen
Aus diesem Grund gilt für Besucher des Landratsamtes Bamberg, die das Gesundheitsamt aufsuchen, die FFP2-Maskenpflicht. Medizinische Masken („OP-Masken“) sind nicht ausreichend.
Quelle: Landratsamt Bamberg

