29. September 2018 / Allgemeines

Mehr Sicherheit für Radfahrende

Parken nur noch am Straßenrand erlaubt, Radweg muss frei bleiben

Mehr Sicherheit für Radfahrende

Markierungsarbeiten in der Kloster-Banz-Straße – Parken nur noch am Straßenrand erlaubt, Radweg muss frei bleiben

In der Kloster-Banz-Straße wurden Markierungsarbeiten zwischen Pödeldorfer Straße und Zollnerstraße auf der östlichen Seite (in Fahrtrichtung rechts) durchgeführt. Dabei wurden neue Parkwinkel aufgetragen und gleichzeitig die auf dem Radweg vorhandenen entfernt. Wo erforderlich, wurden Sicherheitstrennstreifen, Haltelinien und Furtmarkierung erneuert. Ziel der Maßnahme war es, den Kfz-Parkstreifen ab sofort komplett auf die Fahrbahn zu verlegen.

Vorbei sind damit die Zeiten, da Autofahrer ihren Pkw noch halbseitig auf dem Radweg parken durften. Dies zur Freude der Radfahrenden in diesem Bereich. Schließlich steht ihnen damit der Radweg wieder ausschließlich zur Verfügung inklusive eines etwa 50 Zentimeter breiten Sicherheitsstreifens gegenüber dem parkenden Kfz. Die durchgezogene weiße Linie auf dem Radweg hat dabei zwei Funktionen und soll für ausreichenden Abstand zwischen Park- und Radverkehr sorgen: Die Fläche zwischen Trennstreifen und Bordstein muss einerseits von Autos frei bleiben, andererseits sollten Radler möglichst rechts davon fahren. Auf diese Weise sollten Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende gegen eine unmittelbar geöffnete Autotüre knallen und zum Sturz kommen (in Fachkreisen auch „Dooring“ genannt) in der Kloster-Banz-Straße weniger werden. Die Verkehrsbehörde wird auf die Neuregelung durch entsprechende Info-Zettel im Rahmen einer Übergangsphase hinweisen. Weiterer positiver Effekt der Verlagerung des Parkraumes an den Straßenrand: Wenn die Autos ganz auf der Fahrbahn parken, wird gleichzeitig auch Tempo 30 in der Kloster-Banz-Straße unterstützt. Die Verengung bzw. die verbleibenden 5,50 Metern bieten immer noch genügend Platz, wenn sich zwei Autos entgegen kommen.

Gegen „Dooring-Unfälle“ gibt es übrigens eine einfache Vorsichtsmaßnahme: Beim Parken am Fahrbahnrand oder rechts von einem Radfahr- oder Schutzstreifen den so genannten „holländischen Griff“ anwenden. Autofahrer öffnen dabei immer mit der rechten Hand die Fahrertüre – und drehen sich dadurch automatisch mit dem Oberkörper seitlich nach hinten. Der Blick über die linke Schulter in Richtung Fahrbahn und Radverkehr ist dann schnell gemacht. Autofahrende sollten auch aussteigende Insassen und den Schwenkbereich ihrer Türen (beidseitig) im Blick haben und verhindern, dass diese ihrerseits Türöffnungsunfälle verursachen. Gleichzeitig sollten aber auch Radfahrende einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu parkenden oder haltenden Kraftfahrzeugen einhalten. Dabei gilt grundsätzlich: Wo Radler und Autos sich den Straßenraum teilen, müssen beide Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam sein und gegenseitig Rücksicht nehmen.

Quelle: STADT BAMBERG, Pressestelle, 28.09.2018

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