8. Mai 2018 / Allgemeines

Selbstbestimmung Pflegebedürftiger wird gestärkt

Landespflegegeld kann ab 8. Mai beantragt werden

Selbstbestimmung Pflegebedürftiger wird gestärkt

Das Senioren- und Generationemanagement der Stadt Bamberg weist darauf hin, dass ab dem 08. Mai 2018 das so genannte Landespflegegeld beantragt werden kann. Mit dem Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr soll die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger gestärkt werden.

Das Landespflegegeld ist eine Leistung, die zusätzlich für Pflegebedürftige in Bayern geleistet wird. Voraussetzungen für den Antrag sind: Es muss mindestens ein Pflegegrad 2 durch den Medizinischen Dienst diagnostiziert worden sein und der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung muss in Bayern liegen. Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates und nicht zu verwechseln mit dem Pflegegeld, bei dem es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung handelt, die Menschen zusteht, die wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen Hilfe im Alltag brauchen.

Das Antragsformular finden die Bürgerinnen und Bürger auf der eigens gestalteten Website:   www.landespflegegeld.bayern.de. Dort kann der  Antrag heruntergeladen, ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden. Er lässt sich aber auch direkt am Computer ausfüllen. Auch die Infothek des Landratsamtes Bamberg hält Formulare bereit.

Der Antrag kann ab dem 08. Mai 2018 gestellt werden. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2018.

Quelle: STADT BAMBERG, Senioren- und Generationenmanagement, 08.05.2018

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