7. August 2020 / Allgemeines

Stadt Bamberg legt Beschwerde beim VGH ein:

Die Stadt Bamberg informiert

Veröffentlicht am 7. August 2020 um 14:45 Uhr

Allgemeinverfügung zum To-go-Alkohol-Verkauf soll weiterhin gelten

Um den Corona-Infektionsgefahren wirksam begegnen zu können, hat die Stadt Bamberg Anfang Juli erstmals eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach wurde für einen klar definierten Bereich im Sandgebiet und in der Innenstadt an Freitag- und Samstagabenden der Verkauf von alkoholischen To-Go Getränken untersagt. Diese Verfügung wurde am 27. Juli erneuert. Ein Gastronom hat nun dagegen geklagt. In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Bayreuth die aufschiebende Wirkung angeordnet. Während über die Klage erst in einigen Wochen entschieden werden wird, wären die drei Lokale des Antragsstellers von der Allgemeinverfügung ausgenommen. Im Übrigen ist die Gültigkeit der Allgemeinverfügung weiter gegeben. Die Stadt Bamberg hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sofort Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt.

Die Stadtverwaltung hält die Entscheidung für falsch, weil damit wirtschaftliche Interessen eines Einzelnen höher bewertet werden als die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung. Die Stadt beruft sich in ihrer Haltung auch auf die Erfahrungen der vergangenen Wochen: es hat sich gezeigt, dass durch die Umsetzung der Allgemeinverfügung die Menschenansammlungen, vor allem im Sandgebiet und auf der Oberen Brücke, deutlich geringer wurden. Dieser Erfolg wird durch die gerichtliche Entscheidung jetzt infrage gestellt.

Überall in Deutschland werden aktuell steigende Infektionszahlen festgestellt. Die gewonnene Stabilität der Zahlen in Bamberg sollte nicht ohne Not gefährdet werden, so die Auffassung der Stadtverwaltung. Schlimm wär es, wenn es zu einem lokalen Lockdown kommen würde. Die Konsequenz für die Besucher und die Gastronomen wäre drastischer, als die bisherige Allgemeinverfügung, die nur am Wochenende den Alkoholausschank einschränkt. 

Die Maßnahme, die auch anderswo umgesetzt wird, zeigte starke Wirkung: Die Ansammlungen wurden weniger und mit ihnen auch das Infektionsrisiko. Polizei und Stadtverwaltung, aber auch viele Gastronomen, verbuchten die Allgemeinverfügung bisher als Erfolg. Daran will die Stadt anknüpfen und hat nun den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingeschaltet.

Quelle: Stadt Bamberg

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