15. April 2019 / Allgemeines

Startschuss für die barrierefreie Mobilität im Landkreis Bamberg

Landratsamt Bamberg informiert

Veröffentlicht am 15. April 2019 um 09:05 Uhr

Rege Teilnahme der Kommunen, Verbände und Interessenvertreter bei der Auftaktveranstaltung zum Beteiligungsverfahren

 

Der Landkreis Bamberg schreibt aktuell seinen Nahverkehrsplan fort. Dieser greift die Vorgaben des im März 2018 verabschiedeten intermodalen Mobilitätskonzeptes auf und hat als zentrale Schwerpunkte neben der Definition der künftigen Bedienungsstandards im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch die Schaffung einer barrierefreien Mobilität von Menschen mit Behinderung.

Der große Sitzungssaal im Landratsamt Bamberg war gut gefüllt mit Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenen, Interessenverbänden, Gemeinden, Straßenbaulastträgern und Verkehrsunternehmen. Das Landratsamt Bamberg hatte zum Beginn des Beteiligungsverfahrens zur Barrierefreiheit im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans eingeladen, um mit den Betroffenen und deren Interessenvertretern in den fachlichen Austausch zu gehen und die Kommunen über die künftigen gesetzlichen Anforderungen zu informieren.

Diese Schwerpunktsetzung kommt nicht von ungefähr, denn das Personenbeförderungsgesetzt schreibt es den Aufgabenträgern im ÖPNV vor, die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel in den Nahverkehrsplänen zu berücksichtigen, bis zum 1. Januar 2022 eine „vollständige Barrierefreiheit“ bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. Nach dem Stand der Technik bedeutet das zum Beispiel, dass zwischen Bordstein und Fahrzeug maximal 50 Millimeter Reststufenhöhe und Restspaltbreite bestehen dürfen.  Die Herausforderung in der Praxis liegt darin, dies für alle Fahrzeugtypen und baulichen Gegebenheiten an den Haltestellen umzusetzen. Empfohlen wird eine Bordsteinhöhe von 18cm, die bei Nutzung einer Klapprampe in einem absenkbaren Bus auch den Zugang mit Elektrorollstuhl ermöglicht. Weiterhin sind an den Haltestellen für Blinde und Sehbehinderte taktile Leitstreifen vorzusehen, um mit dem Blindentaststock den Einstiegspunkt beim Fahrer finden zu können.

Da es angesichts von fast 450 Haltestellen im Landkreis Bamberg nicht zu leisten ist, alle Bussteige bis Anfang 2022 komplett barrierefrei gemäß den Richtlinien und dem Stand der Technik umzubauen, ist eine Priorisierung erforderlich. Die vom Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) zusammen mit der Verwaltung erstellte Methodik zur Priorisierung sowie deren Ergebnisse wurde den Anwesenden ausführlich erläutert.

Neben den Erkenntnissen aus einer landkreisweiten Befahrung und Aufnahme der Haltestellen in ein Haltestellenkataster wurden die Einwohnerzahlen in der Nähe der Haltestellen, die Ein- und Aussteigerzahlen, die Anzahl der täglichen Fahrten an den Haltestellen und vor allem auch das jeweilige Haltestellenumfeld bei der Priorisierung einbezogen. So fallen nahegelegene Alten- und Pflegeheime, Kranken- oder Ärztehäuser, Behinderten- oder Bildungs­einrichtungen besonders ins Gewicht bei der Priorisierung zum Umbau von Haltestellen.

Der Vorschlag für die Priorisierung des Umbaus wird den Gemeinden nun zur Verfügung gestellt, damit das ortskundige lokale Wissen eingebracht werden kann. Die Rückmeldungen an die Verwaltung sollen dann zeitnah erfolgen und in den Ende 2019 zu beschließenden Nahverkehrsplan einfließen.

Herr Landrat Kalb zeigt sich im Nachgang beeindruckt und erfreut vom großen Zuspruch der Veranstaltung: „Die gute Resonanz auf unsere Einladung zeigt, dass wir mit der ausführlichen Behandlung des Themas barrierefreie Mobilität genau richtig liegen. Es ist von größter Bedeutung für unsere Gesellschaft, den ÖPNV sowohl für Menschen mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung überhaupt erst nutzbar zu machen, als auch Ihn für Personen mit temporärer Mobilitätseinschränkung zum Beispiel mit Kinderwägen oder schwerem Gepäck besser nutzbar zu machen“ so Herr Landrat Kalb.

Quelle: Landratsamt Bamberg, 12.04.19

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