24. Oktober 2025 / Allgemeines

„Stille Tage“ - Was erlaubt ist und was nicht

🕯️ Landratsamt erinnert: An „Stillen Tagen“ gelten besondere Regeln für Feiern & Spielhallen

Veröffentlicht am 24. Oktober 2025 um 10:30 Uhr

Mit dem Ende des Jahres rücken auch die sogenannten „Stillen Tage“ näher.

Das Landratsamt Bamberg erinnert daran, dass Allerheiligen (Samstag, 1. November), der Volkstrauertag (Sonntag, 16. November), der Buß- und Bettag (Mittwoch, 19. November) sowie der Totensonntag (Sonntag, 23. November) als „Stille Tage“ nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz gelten.

An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann zulässig, wenn sie dem ernsten Charakter entsprechen. Nach der Neufassung des Feiertagsgesetzes müssen Veranstaltungen am Vorabend – insbesondere an Samstagen – spätestens um 2:00 Uhr beendet sein. Zudem ist an den Stillen Tagen der Betrieb von Spielhallen und Spielautomaten untersagt, da diese im Widerspruch zur besonderen Bedeutung dieser Tage stehen.

Auch der Heilige Abend fällt unter diese Regelung – allerdings lediglich in der Zeit von 14:00 bis 24:00 Uhr.

Wer die Vorgaben missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.

 

Quelle: Landratsamt Bamberg

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