18. Dezember 2025 / Allgemeines

Verdacht auf Behandlungsfehler?

AOK unterstützt Patientinnen und Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler – kostenlos und persönlich

Veröffentlicht am 18. Dezember 2025 um 09:00 Uhr

Behandlungsfehler sind relativ selten, im Zweifel unterstützt die AOK-Patientenberatung, Foto: © PantherMedia / gpointstudio

Die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland ist sehr hoch. Behandlungsfehler sind relativ selten – dennoch passieren sie. „Wenn Patientinnen oder Patienten den Verdacht haben, dass bei der medizinischen Behandlung etwas schiefgelaufen ist, unterstützt die AOK ihre Versicherten mit speziell geschulten Fachleuten“, so Matthias Graßmann, Beiratsvorsitzender bei der AOK in Bamberg. Im Direktionsbereich der AOK Bamberg wandten sich in den vergangenen beiden Jahren 147 Betroffene mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an die AOK-Patientenberatung. Das zeigt die aktuelle Auswertung der AOK Bayern für den Berichtszeitraum der Jahre 2023 und 2024. Die Krankenkasse gab aufgrund dieser Anfragen 70 für die Versicherten kostenlose Gutachten beim Medizinischen Dienst (MD) in Auftrag, bei 18 Gutachten bestätigte sich der Verdacht. Zum Vergleich: Bayernweit waren es 6.640 Beratungen, die zu 2.486 Gutachten des MD führten. Jede dritte Prüfung des MD wies einen Behandlungsfehler (809) nach. Die häufigsten Beratungen gab es in der Region in den medizinischen Fachgebieten Orthopädie/Unfallchirurgie (27), gefolgt von Chirurgie (20) und Geburtshilfe (14). Mit Blick auf ganz Bayern verteilten sich die häufigsten Beratungen auf die Bereiche Orthopädie/Unfallchirurgie (878), Geburtshilfe (860) und Chirurgie (772). 

AOK berät fachkundig und individuell

In Deutschland müssen geschädigte Patientinnen und Patienten den Beweis dafür führen, dass ein Fehler unterlaufen und ein Schaden entstanden ist. Zudem muss zwischen Fehler und Schaden ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Viele Betroffene verfolgen ihre möglichen Ansprüche aus Unkenntnis nicht, haben Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder Probleme in der Beweisführung. Die AOK-Patientenberatung bietet für diese belastende Situation ein professionelles Behandlungsfehlermanagement an. Spezialisierte und erfahrene Mitarbeitende der AOK helfen dabei, einen Verdacht auf mögliche Behandlungs- oder Pflegefehler zu klären. „Diese Unterstützung ist kostenlos – und vor allem persönlich“, betont Matthias Graßmann. Niemand kann garantieren, dass eine medizinische Therapie anschlägt oder die Patientin beziehungsweise der Patient nach einer Behandlung geheilt ist. „Eine Behandlung, die nicht den erwünschten Erfolg bringt, ist daher nicht gleich ein Behandlungsfehler“, macht Matthias Graßmann deutlich und ergänzt: „Gerade wer Zweifel hat, sollte sich von der AOK beraten und unterstützen lassen. Denn selbst wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt, kann die Klärung für Gewissheit und Vertrauen bei allen Beteiligten sorgen.“

Offene Fehlerkultur statt Schuldfrage

Beim Behandlungsfehlermanagement geht es der AOK nicht in erster Linie um die Suche nach Schuldigen, sondern vor allem um eine nüchterne Analyse der Fehlerquelle. „Vorrangiges Ziel ist es, aus Fehlern zu lernen, um sie künftig zu vermeiden“, so Matthias Graßmann. Dabei bekräftigt er, dass die Krankenkasse nicht auf ein Gegeneinander, sondern auf ein Miteinander mit den Leistungserbringern setzt. „Behandlungsfehler dürfen kein Tabu sein – sie sind für alle Beteiligten schmerzhaft, aber auch eine Chance, Versorgung zu verbessern“, so Matthias Graßmann.

Wer die Patientenberatung der AOK Bayern kontaktieren will, erreicht diese unter der kostenfreien Service-Telefonnummer 0800 2652293 oder per E-Mail: aok-patientenberatung@by.aok.de. Weitere Hinweise zum Thema Behandlungsfehler gibt es unter www.aok.de/bayern/behandlungsfehler.

 


Quelle AOK Bayern, Direktion Bamberg

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