Eintragungszeitraum vom 31.1. bis 13.2.
Auch ältere Menschen in Seniorenheimen und stationäre Patienten in Krankenhäusern können das vom 31.1. bis 13.2. laufende Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern. Rettet die Bienen!“ unterzeichnen. Die für die jeweiligen Einrichtungen zuständige Gemeinde muss in Absprache mit der Leitung dieser Einrichtungen den Bedürfnissen älterer und kranker Menschen entsprechen. Im Heim und in der Klinik muss ein Eintragungsraum und ein Eintragungszeitpunkt angeboten werden. So steht es in der Landeswahlordnung (§ 75 Abs. 3).
In einem Schreiben an die Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen empfiehlt Kreisrat Tobias Sieling, Eintragungstermine mit der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nicht nur zu vereinbaren, sondern bestmöglich dafür zu sorgen, dass niemand den Termin übersieht. Alle Stimmberechtigten sollten die Möglichkeit erhalten, sich für das Artenschutz-Volksbegehren einzutragen.
„Vor allem viele ältere Menschen spüren, dass in der Natur vieles anders ist, als sie es von früher gewohnt waren. Auch ältere Menschen sollen für blühende Wiesen und Artenschutz abstimmen können“, meint Sieling, zugleich einer der Sprecher des Bamberger Aktionskreises für das Volksbegehren.
Wer nicht im Rathaus seines Hauptwohnsitzes unterschreiben kann, weil er körperlich beeinträchtigt ist, das Rathaus nicht erreichen kann oder sich längere Zeit nicht am Hauptwohnsitz aufhält, kann schriftlich bei seiner Gemeinde einen Eintragungsschein beantragen. Dies betrifft ebenso zahlreiche Studierende.
Mit diesem Schein kann man sich in jeder anderen Gemeinde in Bayern für das Volksbegehren eintragen, nur in der Heimatgemeinde selbst nicht mehr. Personen, die auch den Eintragungsschein nicht selbst beantragen oder bei der Heimatgemeinde abholen können, dürfen – ohne Nennung von Gründen – eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, dies stellvertretend zu tun.
Quelle: Bamberger Aktionskreis für das Volksbegehren, 26.01.2019

