12. Juni 2025 / Baustelleninformation

Kommunale Verkehrsüberwachung in Burgebrach – Ja oder Nein?

Angebot zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Organisation des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Organisation des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet stellte Erster Bürgermeister Johannes Maciejonczyk in der Sitzung des Marktgemeinderates Burgebrach ein Angebot des Zweckverbandes Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz vor. Eine Mitgliedschaft in diesem Verband ist möglich, umliegende Verbände haben auf Nachfrage der Verwaltung keine Kapazitäten mehr frei. Der Zweckverband betreut bereits 160 Kommunen und kontrolliert sowohl den fließenden Verkehr durch Geschwindigkeitsmessungen als auch den ruhenden Verkehr mittels Parküberwachung. Zudem bietet er einen kommunalen Ordnungsdienst an, der zur Verbesserung der Ordnung und Sauberkeit beiträgt. Der Zweckverband verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht, Personal werde aus der Region ausbildet und eingesetzt. Die durch Bußgelder erzielten Einnahmen fließen vollständig an die Gemeinde. Je nach Bedarf kann die Gemeinde punktuell Aufträge erteilen.  „Diese Aufgaben seien grundsätzlich auch über eigenes Personal machbar. Allerdings reiche dazu nicht alleine die technische Ausstattung und Abwicklung, auch die Folgeaufgaben wie Ausfertigungen von Bescheiden, Klageverfahren usw. seien sehr aufwändig“ ,so der Bürgermeister weiter.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen im Ortskern soll zunächst ein funktionierendes Parkkonzept entwickelt werden, das sowohl den Anwohnern als auch Ärzten und Gewerbebetrieben gerecht wird. Nach entsprechender Beschilderung ist dann eine Parküberwachung notwendig, um nach Freigabe der Parkflächen eine geordnete Verkehrssituation zu gewährleisten. Der Gemeinderat beschloss, die Aufnahme einer Mitgliedschaft in den Zweckverband vorzubereiten. Die Kontrollen sind nicht nur im Kernort Burgebrach, sondern auch in den Ortsteilen möglich.

Stellplatzsatzung für den Markt Burgebrach

Der Markt Burgebrach hat eine eigene Stellplatzsatzung für den Gemeindebereich erlassen. Ab dem 1. Oktober 2025 sind die Kommunen verpflichtet, im Rahmen des neuen Modernisierungsgesetzes der Bayerischen Bauordnung, die erforderlichen Stellplätze bei Bauvorhaben selbst zu sichern. Bisher richtete sich die Anzahl der Stellplätze nach der Garagen- und Stellplatzverordnung, sofern kein Bebauungsplan vorhanden war. Mit der neuen Satzung gelten nun beispielsweise bei Gebäuden mit Wohnungen bis 50 m² je ein Stellplatz, bei größeren Wohnungen mit mehr als 50 m² sind zwei Stellplätze pro Wohnung vorgeschrieben. Die Vorgaben der bestehenden Bebauungspläne bleiben weiterhin bestehen.

Wahlleitung für die Kommunalwahl 2026

Für die kommende Kommunalwahl im Jahr 2026 wurde Nicole Stadter als Wahlleiterin des Marktes Burgebrach bestimmt. Als Stellvertreter wurde Markus Kraus benannt.

Kommunikation im Katastrophenfall

Um im Falle einer Katastrophe eine zuverlässige Kommunikation sicherzustellen, erwirbt der Markt Burgebrach für jedes Feuerwehrhaus sowie für die Anlaufstelle im Rathaus Burgebrach spezielle Funkkoffer inklusive Funkgeräte. Zudem wurde die Umstellung auf ein Mehrfachfunkbediensystem im Feuerwehrzentrum in Burgebrach beauftragt, um einen direkten Austausch im jeweiligen Netz zu ermöglichen.

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