16. April 2018 / Baustelleninformation

Sanierung Schweinfurter Straße

Durchfahrt ab 18. April gesperrt

Sanierung Schweinfurter Straße

Aktuell laufen im Bereich der Schweinfurter Straße zwischen Friedensbrücke und Untere Sandstraße die Vorarbeiten zur Sanierung der Fahrbahn. Die Maßnahme ist zweigeteilt, wobei der 1. Bauabschitt ab der Bushaltestelle „Friedensbrücke“ bis zur Einfahrt „Am Leinritt“ umfasst. Ein kürzerer Bauabschnitt reicht von der Zufahrt „Am Leinritt“ bis „Untere Sandstraße 34“. Im Zuge der Maßnahme muss ab 18. April die Durchfahrt der Schweinfurter Straße für den Kfz-Verkehr gesperrt werden.

Wie der Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg (EBB) mitteilt, ist die Sperrung bis voraussichtlich 7. Mai zum Austausch der mittig liegenden Kanaldeckel, dem Abfräsen und der Asphaltierung der Fahrbahndecke erforderlich. Dabei sind folgende verkehrliche Auswirkungen zu beachten:

  • Während der Vollsperrung ist eine Umleitung über Friedensbrücke – Europabrücke – Margaretendamm – Innere Löwenstraße – Markusstraße ausgeschildert.
  • Während der Sanierung der Einmündung Maienbrunnen führt die Umfahrung über Abtsberg – Frutolfstraße – Caspersmeyerstraße. Während der  2. Bauphase kann über den Maienbrunnen in Richtung Gaustadt abgebogen werden.
  • Die Zufahrt zum „Kesselhaus“ und „Am Leinritt“ ist immer gewährleistet und zwar je nach Bauphase als Sackgasse von der Markusbrücke (1. Bauabschnitt) oder von der Friedensbrücke (2. Bauabschnitt) kommend.
  • Die Verbindung für den Fußgängerverkehr wird immer gewährleistet. Der Radverkehr kann uneingeschränkt den Radweg an der Regnitz entlang nutzen.
  • Die Parkplätze entlang der Schweinfurter Straße stehen in der Zeit vom 18. April bis zum 7. Mai (1. Bauabschnitt) nicht zur Verfügung. Gleiches gilt für den Parkplatz „Am Leinritt“ (Zufahrt auf Höhe Schweinfurter Straße 5).
  • Die Zufahrt zu den Anwesen Schweinfurter Straße 41 bis 49 befindet sich außerhalb des Baustellenbereiches.

Die Stadt Bamberg bittet um Verständnis für die Notwendigkeit der Straßenbaumaßnahme und die unvermeindlichen Belästigungen während der Bauzeit.

Quelle: STADT BAMBERG, Baureferat, 12.04.2018

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