29. Januar 2025 / Lokalnachrichten

Entsorgung von nicht wiederverwendbarer Altkleider über den Restmüll

Die Diskussion über die neue EU-Richtlinie verunsichert Bürgerinnen und Bürger. Was gilt es ab Januar zu beachten?

Noch tragbare, gut erhaltene Kleidungsstücke müssen in Altkleidercontainern gesammelt werden.

Aufgrund der aktuellen Pressemeldungen gehen in der Abfallwirtschaft des Klima- und Umweltamtes der Stadt Bamberg viele Anrufe von verunsicherten Bambergerinnen und Bambergern ein. Was darf jetzt in die Altkleidercontainer und was nicht?

Der Textilsektor ist zum einen ressourcenintensiv, zum anderen treten in Bezug auf die Erzeugung von Rohstoffen und auf die Produktion von Textilien erhebliche Umweltbelastungen auf. Diese Umstände werden durch die sogenannte „Fast Fashion“, also der schnelllebigen Mode zu günstigen Preisen, noch weiter verschärft. Zudem führt der steigende Textilverbrauch zu mehr Textilabfällen.

Daher hat sich die EU zum Ziel gesetzt, die Textilindustrie nachhaltiger zu gestalten und die Recyclingquote zu erhöhen. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die neue Abfallrahmenrichtlinie, die ab Januar 2025 die getrennte Sammlung von Textilien vorschreibt und bisher noch nicht EU-weit umgesetzt wurde. Die Stadt Bamberg hingegen kommt bereits seit Jahren in Kooperation mit unterschiedlichen Dienstleistern dieser Aufgabe nach.

Dennoch stellt sich die Frage, was darf und muss nun in die Altkleidersammelcontainer und was wird über den Restmüll entsorgt?

Verschmutzte oder stark beschädigte Textilien und Kleidung sind laut des Fachverbandes Textilrecycling für die Wiederverwendung und die Verwertung ungeeignet und müssen aus dem Recyclingprozess ausgesondert werden. Sie dürfen deshalb nicht in die Sammelcontainer, sondern müssen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Noch tragbare, gut erhaltene Kleidungsstücke müssen in Altkleidercontainern gesammelt werden. Das gilt für:

  • Herren-, Damen- und Kinderbekleidung
  • Schuhe, paarweise gebündelt
  • Unterwäsche und Socken (paarweise)
  • Mützen, Hüte und Handschuhe (paarweise)
  • Haushaltstextilien wie Tischdecken, Kissen- oder Bettbezüge

Es ist darauf zu achten, dass die Textilien gut verpackt und vor Feuchtigkeit geschützt, z.B. in einem Plastiksack, in die Container gegeben werden. Somit kann die Kleidung dann von karitativen oder kommerziellen Organisationen sortiert und verwertet werden.

Eine Auflistung der Altkleidercontainer im Stadtgebiet finden Sie auf der Website der Stadt Bamberg. 

Quelle: Stadt Bamberg
Fotonachweis: Stadt Bamberg, Melina Auer

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