21. Januar 2026 / Lokalnachrichten

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bamberg und des Polizeipräsidiums Oberfranken

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bamberg und des Polizeipräsidiums Oberfranken

Veröffentlicht am 21. Januar 2026 um 14:15 Uhr

HARDECK, LKR. TIRSCHENREUTH / LKR. BAMBERG.

Ein Drohnenflug brachte die Polizei auf die Spur eines 41-jährigen Mannes. Nun haben die Kriminalpolizei Bamberg und die Staatsanwaltschaft Bamberg die Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten übernommen.

Am Montagabend, gegen 19 Uhr, meldete ein Anwohner aus dem Dorfbereich Hardeck eine umherfliegende Drohne. Gleichzeitig fiel dem Mitteiler ein verdächtiger Pkw auf. Beamte der Polizeiinspektion Waldsassen entdeckten das Fahrzeug und kontrollierten es. Am Steuer saß ein 41-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Bamberg.

Im Fahrzeug fanden die Beamten eine Drohne, bei der sämtliche Lichter abgeklebt waren. Bei Sichtung der Drohnenaufnahmen stellten die Beamten fest, dass der Tatverdächtige durch Wohnungsfenster in den höchstpersönlichen Lebensbereich der Bewohner gefilmt und diese Aufnahmen gespeichert haben soll.

Die zu diesem Zeitpunkt zuständige Staatsanwaltschaft Weiden ordnete die Durchsuchung der Wohnung des Mannes an. Dabei stellten Beamte der Polizeiinspektion Bamberg-Land mehrere Speichermedien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten sicher.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Weiden nahmen die Beamten den Tatverdächtigen fest. Nach Übernahme des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Bamberg wurde er dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl, unter anderem wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten.

Die weiteren Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft Bamberg in enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei Bamberg geführt.

Die Polizei Oberfranken weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz von Drohnen zur Aufnahme von Bildern eine erhebliche Verletzung der Privatsphäre darstellen kann und schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Quelle: Polizeipräsidium Oberfranken

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