4. März 2026 / Lokalnachrichten

Landkreis Bamberg verschickt Abfallgebührenbescheide

Wünsche nach anderen Abfallbehältern oder Änderungen der Bankverbindung bitte schriftlich mitteilen

Veröffentlicht am 4. März 2026 um 12:12 Uhr

In den kommenden Tagen erhalten über 43.500 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis Bamberg ihren Abfallgebührenbescheid. Darin erfolgen sowohl die Abrechnung der im Kalenderjahr 2025 tatsächlich in Anspruch genommenen Restmüllbehälterentleerungen als auch die Festsetzung der Gebühren-Vorauszahlung für den Leistungszeitraum 2026. 

Erfahrungsgemäß gehen nach der Zustellung der Bescheide viele telefonische Nachfragen im Landratsamt ein; alle Mitarbeitenden des Fachbereiches Abfallwirtschaft beantworten gerne etwaige Rückfragen. Da nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von vermehrten Nachfragen zeitweise alle Leitungen besetzt sind, empfiehlt das Landratsamt mit Rückfragen einige Tage zu warten. 

Die Verwaltung bittet die Adressatinnen und Adressaten folgende Informationen im Zusammenhang mit der Gebührenabrechnung zu beachten:

  • Die Anzahl der Mindestleerungen der Restabfallbehälter beträgt 18. Das bedeutet, dass von 26 im Kalenderjahr 2025 möglichen Jahresleerungen max. acht Einsparungen berücksichtigt werden konnten. Diese Regelung gilt auch für gewerbliche Kunden.
  • Bei der Berechnung der (viertel-)jährlichen Abschlagszahlungen wird von 24 Jahresleerungen ausgegangen. Werden mehr in Anspruch genommen, ergibt sich eine Nachberechnung, eine geringere Leerungsanzahl hat eine Gebührenerstattung zur Folge. Beides wird bei der ersten Fälligkeit 2026 verrechnet. Die erste Abbuchung 2026 ist für den 2. April vorgesehen. 
  • Wichtig: Mitteilungen über Änderungen von Bankverbindungen oder Eigentümern sind telefonisch nicht möglich und müssen schriftlich vorgenommen werden. Ein entsprechendes Änderungsformular kann auf der Internetseite des Landkreises https://www.landkreis-bamberg.de/Formulare-Broschüren/ unter „Abfallwirtschaft“ abgerufen werden.
  • Auch Änderungswünsche nach größeren oder kleineren Abfallbehältern müssen schriftlich erfolgen. Dazu kann auch die E-Mail-Adresse abfallgebuehren@LRA-ba.bayern.de genutzt werden.
  • Die Briefe mit den Bescheiden gehen an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bzw. die bestellten Hausverwaltungen als Gebührenschuldner. Mieterinnen und Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid. 

Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte im Landkreis Bamberg stellt eine Einheitsgebühr dar, d. h. alle Leistungen der Abfallwirtschaft (z. B. Bio- und Papiertonne, Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Problemmüllsammlung usw.) sind darin enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

Quelle: Landratsamt Bamberg

Meistgelesene Artikel

1. Erntedankgottesdienst Bambergs in einem Supermarkt
100Prozentbamberg-News

Unternehmerin Anne Rudel wieder einmal Vorreiterin

weiterlesen...
Nach 67 Jahren: Wohnzimmer Koch schließt
Lokalnachrichten

Räumungsverkauf startet am 23. September

weiterlesen...
FCE im Stadtderby bei Don Bosco mit Remis
Sport

Domreiter verpassen Derbysieg

weiterlesen...

Neueste Artikel

OPEN AIR AUF DER SEEBÜHNE 2027
Veranstaltungen

Von Schlager über Deutschpop und Musikkabarett bis hin zu Rock und Folk-Rock ist für jeden Geschmack etwas dabei

weiterlesen...
80 Jahre VHS Bamberg
Lokalnachrichten

Festvortrag zur Semestereröffnung beleuchtet die Bedeutung von Begegnung, Bildung und gemeinsamen Orten

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

80 Jahre VHS Bamberg
Lokalnachrichten

Festvortrag zur Semestereröffnung beleuchtet die Bedeutung von Begegnung, Bildung und gemeinsamen Orten

weiterlesen...
LEADER gibt Aufwind für die Segelflieger der Friesener Warte
Lokalnachrichten

Luftsportverein schließt LEADER-Förderprojekt erfolgreich ab

weiterlesen...