21. Juli 2022 / Allgemeines

Adressbuch: Widerspruchsfrist beachten

Eine Sperrung persönlicher Daten kann der Stadt Bamberg noch bis 31. Juli 2022 mitgeteilt

Veröffentlicht am 21. Juli 2022 um 16:11 Uhr

Wie bereits berichtet wird im Jahr 2022 von der Adressbuchgesellschaft Ruf aus München in Zusammenarbeit mit der Stadt Bamberg vertragsgemäß zum letzten Mal das Adressbuch der Stadt Bamberg neu herausgegeben.

In Zukunft soll es dann kein weiteres mehr geben. 

Das Adressbuch besteht unter anderem aus einem Einwohnerteil, der ein alphabetisches Verzeichnis der Einwohner darstellt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hierbei werden der Familienname, Vorname, etwaige Doktortitel sowie Straße und Hausnummer der Einwohner angegeben.

Nach § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) haben die Betroffenen das Recht, der Weitergabe der Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Bamberger Bürgerinnen und Bürger deshalb darauf hingewiesen, dass sie von diesem Recht Gebrauch machen können. Es wird außerdem auf die Möglichkeit hingewiesen, dass diese Daten – auch evtl. durch Dritte – in elektronische Verzeichnisse aufgenommen werden und damit verbunden vielfältige Auswertungsmöglichkeiten bestehen.

Wer aus diesen oder anderen Gründen nicht im Adressbuch erscheinen will, muss dies der Stadt Bamberg, Einwohneramt, Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg, schriftlich oder per Mail an ewo@stadt.bamberg.de bis 31. Juli 2022 mitteilen. Die telefonische Mitteilung eines Widerspruches ist nicht ausreichend.  Der Widerspruch bedarf keiner besonderen Begründung, denn er ist von keinen Voraussetzungen abhängig.

Wer bereits eine entsprechende Übermittlungssperre bei der Stadt Bamberg beantragt hatte, wird auch bei der Neuauflage des Adressbuches nicht darin erscheinen, sofern er in der Zwischenzeit durchgehend bei der Stadt Bamberg gemeldet gewesen ist. In Zweifelsfragen oder wenn eine früher eingerichtete Übermittlungssperre wieder gelöscht werden soll, sollten sich Betroffene an das Einwohneramt wenden, dies gilt genauso für Personen, die seit der letzten Ausgabe im Jahr 2018 inzwischen volljährig geworden sind.

Auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmen- oder Branchenteil des künftigen Adressbuches erscheinen wollen, werden aufgefordert, dies der Stadt Bamberg bis zum 31. Juli 2022 schriftlich mitzuteilen.

Die im Bamberger Stadtgebiet ansässigen Vereine werden gebeten, etwaige seit dem Jahre 2018 erfolgte Änderungen ebenfalls dem Einwohneramt schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilung sollte den Namen des Vereins sowie den Namen, die Anschrift und Telefonnummer des ersten Vorsitzenden beinhalten. Die Aufnahme der Bamberger Vereine in das Adressbuch ist freiwillig und kostenlos. Alle Betroffenen werden außerdem hiermit noch einmal aufgefordert, etwaige Unrichtigkeiten oder Fehler in der Ausgabe des Bamberger Adressbuches des Jahres 2018 der Stadt Bamberg mitzuteilen, damit eine entsprechende Änderung erfolgen kann.

Quelle: Stadt Bamberg

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