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Fahrschulen

Fahrschule Kirsten

Wir verkaufen keine Marke, sondern unsere Leistung. SPEZIALKURSE: Anhänger-Training, Offroad-Training, 4x4 Fahrsicherheitstraining (Feuerwehr, Hilfsdienste)

Über Fahrschule Kirsten

Zögern Sie nicht, sich umfassend zu informieren.
Bei uns bekommen Sie alle wichtigen Informationen rund um den Erwerb des Führerscheins.
Wenden Sie sich mit auftretenden Sorgen und Problemen vertrauensvoll an uns. Wir verkaufen keine Marke, sondern unsere Leistung.
Wir helfen Ihnen gerne und sind jederzeit telefonisch unter 09505/213 oder 0172/8600750 zu erreichen.

Unser Theorieunterricht findet immer am Dienstag und Donnerstag ab 19:00 Uhr statt (Offroad-Training, Termine nach Absprache).

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09505-213

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Vertreten seit

1961

Branche

Fahrschulen

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Serviceleistungen bei Fahrschule Kirsten

Unser Service für Sie

Unsere Kontaktdaten

Fahrschule Kirsten
Hollfelder Str.16
96123 Litzendorf
09505-213

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen 
Sie erreichen uns zu den folgenden Zeiten:
Dienstag
18:30 - 20:45
Donnerstag
18:30 - 20:45

Theorieunterricht: 
Dienstag und Donnerstag von 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr

Zu diesen Zeiten treffen Sie uns persönlich in unserem Büro an.

Telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter der Nummer 0172 8600750 erreichbar.

Weitere Leistungen von Fahrschule Kirsten

Unser Leistungsangebot für Sie

Unsere Ziele:

  • in der Verkehrsausbildung qualitative Akzente setzen
  • auf jeden Kunden persönlich eingehen
  • die Theorie stets mit praktischen Beispielen belegen
  • auch nach der Ausbildung für unsere Kunden da zu sein
  • Umwelt- und Sicherheitsbewusstsein zu fördern
  • schnell und flexibel auf Kundenwünsche eingehen

Unsere Garantie:

  • Preis-Garantie
    Ab dem Anmeldedatum werden unsere Preise für die Ausbildungsdauer, von mindestens 4 Monaten nicht erhöht.
  • Kennenlern - Garantie
    Jeder unserer Fahrschüler hat das Recht, vor der ersten Fahrstunde den Fahrlehrer persönlich kennen zu lernen und einen strukturierten Zeitplan für die Ausbildung festzulegen.
  • 1:1-Garantie
    Jeder unserer Fahrschüler hat seinen persönlichen Fahrlehrer, der ihn in aller Regel durch die gesamte Ausbildung betreut, so dass Abstimmungsprobleme vermieden werden.
  • Ausbildungsstands-Garantie
    Zusammen mit dem Fahrlehrer halten unsere Fahrschüler die Lernforschritte im Ausbildungsdiagramm fest, so dass man stets den aktuellen Ausbildungsstand nachvollziehen kann.
  • Pünktlichkeits-Garantie
    Unsere Fahrlehrer werden jederzeit versuchen die vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen. Sie verpflichten sich, nicht später als 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt zu sein. Jede Verspätung wird selbstverständlich nachgeholt.
  • 45-Minuten-Garantie
    Wir garantieren, dass unsere Fahrstundenzeiten nicht durch private Besorgungen oder unerwünschte Pausen unterbrochen werden.
  • Lern-Garantie
    Unsere Fahrschüler haben jederzeit die Möglichkeit unsere Mitarbeiter, während der Öffnungszeiten, um fachkundigem Rat zu fragen.
  • Unterrichts-Garantie
    Unsere Fahrlehrer bilden unsere Fahrschüler stets auf dem Stand der neuesten pädagogischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse in Theorie und Praxis aus.
  • Theorieprüfungstest-Garantie
    Unsere Fahrschüler haben die Möglichkeit spätestens eine Woche vor ihrer Theorieprüfung einen Termin für einen Theorieprüfungstest zu machen, um ihren aktuellen Wissensstand zu prüfen.
  • Prüfungstrainings-Garantie
    Unsere Fahrschüler haben das Recht, in der Woche vor ihrer praktischen Prüfung mindestens 4 Fahrstunden zu nehmen.
  • Praxisprüfungstest-Garantie
    Unsere Fahrlehrer führen mit jedem unserer Fahrschüler vor ihrer Praxisprüfung einen Praxisprüfungstest anhand des offiziellen Prüfprotokolls durch, um die letzten Ausbildungsfeinheiten gemeinsam festzulegen.
  • Partnerschafts-Garantie
    Unsere Fahrschüler haben auch nach bestandener Prüfung jederzeit die Möglichkeit sich bei uns über die aktuellsten Änderungen und Neuerungen im Verkehrswesen auf dem Laufenden zu halten und über die aktuellsten Fort-, Fahr- und Weiterbildungsprogramme zu informieren.

Hier erfahren Sie mehr über die Geschichte unserer Fahrschule.

Novelle der Straßenverkehrsordnung

AM15 bundesweit seit 28.07.2021
Mit parlamentarischem Segen konnte die Neuregelung am 28. Juli 2021 in Kraft treten.
AM15 ja, aber nur im Inland.

Ein kleiner Wehrmutstropfen für alle 15-Jährigen, die sehnsüchtig auf die Senkung des Mindestalters gewartet hatten:

AM15 berechtigt nur zum Fahren im Inland. Hier der entsprechende Teil der Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 FeV:
Lfd. Nr.: 25 mit Schlüsselzahl: 195

Auflage zu der Klasse AM: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland.
Zur Dokumentation der Auflage, wonach die Fahrerlaubnis AM bis zum 16. Geburtstag nur im Inland gilt, wird im Feld 12 des Führerscheins die Schlüsselzahl 195 eingetragen.
Die geplante Tour in die Schweiz, nach Österreich oder Frankreich muss somit noch ein Weilchen zurückgestellt werden.

Trost: Schlag 16. Geburtstag entfällt die Beschränkung.

Abstand beim Überholen von Radfahrenden:
Mit der Novelle wird der Überholabstand von 1,5 Metern innerhalb von Ortschaften und zwei Metern außerorts jetzt norminiert. Wichtig bleibt, dass die Polizei den häufig mangelnden Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrenden als Sicherheitsproblem erkennt und konsequent anzeigt.

Halteverbot für Kraftfahrzeuge auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe:
Künftig ist es auch verboten, mit einem Kraftfahrzeug auf dem Schutzsstreifen zu halten. Bislang war es lediglich verboten, auf dem Schutzstreifen zu parken.

Schritttempo für Lkw beim Rechtsabbiegen:
Um die häufig dramatisch endenden Rechtsabbiegeunfälle zu verhindern, mindestens aber die Unfallfolgen zu verringern, dürfen Lkw und Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Einzige Ausnahme: Es ist überhaupt nicht mit Radverkehr zu rechnen.

Regelungen zum Halten und Parken an Kreuzungen:
Parken an Kreuzungen mit einem baulich angelegten Radweg ist künftig nur erlaubt, wenn der Abstand vom parkenden Fahrzeug bis zum Schnittpunkt der Fahrbahnen acht Meter beträgt.

Regelungen zur Rettungsgasse:
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss künftig neben dem aktuell bereits geltenden Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Wer die Rettungsgasse nutzt, um hindurchzufahren oder einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse folgt, muss mit mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Fahrschulwechsel

Du bist umgezogen oder unzufrieden mit Deiner aktuellen Fahrausbildung oder möchtest aus anderen Gründen die Fahrschule wechseln? Kein Problem!

Egal an welcher Stelle Deiner Ausbildung Du gerade bist: Alle Fahr- und Theoriestunden, die Du in den letzen zwei Jahren genommen hast, gelten. Wir machen einfach dort weiter, wo Du aufgehört hast.
Lass dir eine detaillierte Rechnung von deiner jetzigen Fahrschule geben und deine aktuellen Ausbildungsbescheinigungen, somit haben wir einen Nachweis was du schon alles gemacht hast und können da weiter machen, wo dein aktueller Stand ist.

Bevor Du Dich für uns entscheidest, kannst Du gern vorbeikommen und uns erst einmal kennenlernen. Bei einer kostenlosen Theoriestunde oder Mit-Fahrstunde merkst Du schnell, ob Du Dich bei uns wohlfühlst.

Anfahrt zu Fahrschule Kirsten

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