19. August 2019 / Allgemeines

Bamberg Mitte: 2. Fahrradquartier mit Vorrang für Radler

Stadt Bamberg informiert

Veröffentlicht am 19. August 2019 um 15:30 Uhr

Was gilt es zu beachten, was ist neu – Bestand und Planung zu Fahrradstraßen, Fahrradquartieren und Fahrradachsen

Es ist nach der „Mayerschen Gärtnerei“, eröffnet am 15 Juni 2018, das 2. Fahrradquartier in der Stadt Bamberg. Umgrenzt wird das betroffene  Fahrradquartier von Ludwigstraße, Memmelsdorfer Straße, Siechenstraße, Untere und Obere Königstraße sowie Luitpoldstraße. Betroffen sind die bisher bereits bestehende Radwegachse Klosterstraße – Heiliggrabstraße – Spitalstraße – Mittelstraße – Letzengasse. Im Zuge der Neuregelung wurde die Klosterstraße zwischen Spiegelgraben und Ludwigstraße ebenfalls zur Fahrradstraße, hier ist der Kfz-Verkehr nur in Einbahnrichtung stadtauswärts zugelassen. Heiliggrab- und Mittelstraße als Querverbindungen zwischen Luitpold- und Memmelsdorfer Straße wurden ebenfalls in ganzer Länge als Fahrradstraßen gewidmet.

Zum Medientermin am Freitag (16.08.2019) stellten Oberbürgermeister Andreas Starke und Baureferent Thomas Beese die wichtigsten Änderungen mit Ausweisung des Fahrradquartiers „Bamberg-Mitte“ vor. Ihr Appell: „Beachten Sie aufmerksam die Neuregelungen. Gerade in der Einführungsphase sind gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer oberstes Gebot.“ 

Hier die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:

  • Bei einer Fahrradstraße bekommt die ganze Fahrbahn die Funktion wie ein „Radweg“. Das Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist ausdrücklich erlaubt, da der Radler Vorrang vor dem Kfz-Verkehr hat.
  • Für den Autoverkehr gilt ausdrücklich Tempo 30 km/h als maximal zulässige Geschwindigkeit. Die entsprechenden Verkehrszeichen wurden bei der Aufstellung der neuen Schilder und der Fahrbahnmarkierung zwar entfernt, der Hinweis „Fahrradstraße“ schreibt allerdings für alle unverändert 30 Stundenkilometer als maximale Fahrgeschwindigkeit vor.
  • „Fahrradstraßen“ sind im Allgemeinen für den Kfz-Verkehr tabu. Durch entsprechende Zusatzschilder sind Kfz – Anlieger wie Durchgangsverkehr – sowie Motorräder oder Sonderverkehr (Taxi) erlaubt.
  • Die Durchfahrtsverbote auf Höhe Letzengasse/Gärtnermuseum sowie der Heiliggrabstraße auf Höhe der Böhmerwiese gelten auch weiterhin. Ebenso gilt rechts vor links, wenn nichts anderes angeordnet ist.

Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen werden die Verkehrssicherheit und die Wohnqualität verbessert sowie die Attraktivität von innerstädtischen Radverbindungen erhöht. Daher sind aufgrund positiver Prüfergebnisse weitere Strecken vorgesehen. So etwa in der Eckbertstraße in Bamberg Ost. Hier ist mittel- bis langfristig auf der Gesamtstrecke von der Brennerstraße (Bahnhof) über die „Spiegelfelder“ zur Neuerbstraße/Heinrich-Weber-Platz und weiter über Eckbertstraße zur Weißenburgstraße eine attraktive Fahrradachse bis zur „Lagarde“ mit Fortführung über den Kennedy Boulevard bis zum Hauptsmoorwald geplant. Damit würde eine neue Ost-West-Verbindung im Bamberger Osten entstehen.

Quelle: Stadt Bamberg, 19.08.2019

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