31. Oktober 2018 / Allgemeines

Bürgerentscheide: Infos zur Briefabstimmung

Stadt Bamberg informiert

Bürgerentscheide: Infos zur Briefabstimmung

Persönlich im Wahlamt im Rathaus Maxplatz oder online

Die Stadt Bamberg weist darauf hin, dass jetzt die Briefabstimmungsunterlagen für die Bürgerentscheide am 18. November 2018 im Wahlamt beantragt werden können. Die Wahlamtsgeschäftsstelle befindet sich im Rathaus Maxplatz im Erdgeschoss (Zi.-Nr. 8) gleich nach der Infothek. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, am Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr, am 16.11., dem letzten Freitag vor der Abstimmung, bis 15.00 Uhr.

Mitzubringen sind die Abstimmungsbenachrichtigung, die in diesen Tagen den Wählerinnen und Wählern zugeht, und ein Ausweisdokument. Auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Wer Briefabstimmungsunterlagen für eine andere Person beantragen will, benötigt dazu eine Vollmacht (keine Patientenverfügung!). Hier findet sich auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung ebenfalls ein geeigneter Vordruck. In der Wahlamtsgeschäftsstelle kann auch vor Ort gewählt werden, so dass der Postweg entfällt.

Die Abstimmungsbenachrichtigungen sind mit einem QR-Code versehen, der mit der Website für den Online-Antrag verlinkt ist. So können Briefabstimmungsunterlagen auch ganz bequem digital vom Smartphone aus beantragt werden. Auch ohne den QR-Code kann diese Möglichkeit genutzt werden unter

https://www.stadt.bamberg.de/wahlen

Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Antrag bis spätestens 13.11.2018 gestellt sein muss, damit noch genügend Zeit verbleibt, die Unterlagen per Post zu erhalten und um den Eingang bei der Stadt Bamberg bis spätestens 18.11.2018 sicherzustellen.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass eine telefonische Beantragung von Abstimmungsscheinen nicht möglich ist.

Am Samstag, 17.11., hat das Wahlamt in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Es können an diesem Tag aber keine Briefabstimmungsunterlagen mehr beantragt werden, sondern dies ist der späteste Zeitpunkt für die Erteilung von Abstimmungsscheinen an Abstimmungsberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen der bereits vorher beantragte Abstimmungsschein nicht zugegangen ist.

Quelle: STADT BAMBERG, Pressestelle, 26.10.2018

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