19. März 2019 / Allgemeines

Hunde an die Leine

Stadt Bamberg informiert:

Veröffentlicht am 19. März 2019 um 13:30 Uhr

In Parks wie den Hain stören frei herumlaufende Vierbeiner brütende Vögel

Der Frühling naht unübersehbar. Krokusse und Schneeglöckchen setzen erste Farbtupfer in den städtischen Parks und Grünanlagen und die Vögel zwitschern um die Wette. Da bietet sich ein Spaziergang geradezu an. Getrübt wird das Idyll allerdings, wenn Herrchen seinen „Bello“ von der Leine lässt. Das versetzt brütende Vögel in Alarmstimmung. Deshalb schreibt die Grünanlagensatzung beispielsweise für den Hain vor, dass Hunde vom 1. März bis 31. Juli anzuleinen sind.

„Gerade bodennah brütende Vogelarten wie Zaunkönig und Heckenbraunelle werden bei ihrer Brut gestört, wenn Hunde hin und herlaufen“, weiß Dr. Jürgen Gerdes vom Umweltamt der Stadt Bamberg. Der Hain ist nicht nur Gartendenkmal, sondern auch Europäisches Schutzgebiet, das einen hochwertigen Lebensraum für Brutvögel vorhält. Sage und schreibe 46 Vogelarten hat Gerdes gezählt, darunter seltene Arten wie den Pirol oder den Mittelspecht, den der städtische Naturschutzbeauftragte als Urwaldvogel einstuft. Um die Vielfalt zu erhalten, dürfen, so steht es auch im Bundesnaturschutzgesetz, gesetzlich geschützte Arten bei der Brut nicht gestört werden.

Korrekt im Hain unterwegs ist, wer seinen Vierbeiner anleint und sich auf den Wegen aufhält. So schreibt es auch unmissverständlich die städtische Grünanlagensatzung vor. Speziell für den Hain ist festgelegt, dass das freie Umherlaufen lassen von Hunden im Botanischen Garten und auf den Uferwegen um den Hainweiher während des gesamten Jahres verboten ist. Im ERBA-Park gilt eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde. In allen städtischen Parks und Grünanlagen sind Kinderspiel- und Sportplätze, Beete, Brunnen und ausgewiesene Liegewiesen für Hunde tabu. Außerdem müssen Hunde 50 Meter um Spielplätze angeleint werden.

Wer mit seinem Hund in städtischen Parks und Grünanlagen Gassi geht, achtet darauf, dass andere nicht belästigt oder geschädigt werden. Auch die Grünanlagen selbst dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Das schließt mit ein, dass die Hundehalter stinkende Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners entfernen und in Abfallbehältern entsorgen.

Quelle: Stadt Bamberg, 15.03.2019

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