16. Februar 2021 / Allgemeines

Schlafende Häuser wecken!

Die Stadt Bamberg informiert

Leitfaden für Zwischennutzungen zu Kulturzwecken

Räume zur Nutzung und/oder Zwischennutzung sind bei Kunst- und Kulturschaffenden heiß begehrt. Immer wieder gibt es hier auch Anfragen bei der Stadt. So war unter anderem seit vielen Jahren beispielsweise das Konversionsamt ein Partner für das Kontaktfestival, das mehrmals auf dem Konversionsgelände im Bereich Posthalle/Reithalle stattfinden konnte. Für die Kunst- und Kulturschaffenden taucht bei der Suche nach Leerständen immer wieder dieselbe Frage auf: Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um an leerstehende Räumlichkeiten für ein Projekt zu kommen? Ein neuer Leitfaden für Zwischennutzungen der Stadt Bamberg bietet Kulturschaffenden hier Hilfe. 

Leitfaden für Zwischennutzungen

Wenn ein Ort, Raum oder Gebäude gefunden wurde, ist immer notwendig, dass möglichst frühzeitig – vor Beginn der Nutzung -  geeignete Planunterlagen beim Bauordnungsamt eingereicht werden:

  • Zunächst muss ein formloser Antrag mit Betriebskonzept gestellt werden.
  • Es schließt sich eine Prüfung der Örtlichkeit an.
  • Eine Genehmigung erfolgt nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) durch das Ordnungsamt, wenn es sich um einmalige Events von kürzerer Dauer handelt – das Bauordnungsamt liefert die baurechtliche Prüfung zu.
  • In den anderen Fällen ist eine Baugenehmigung durch das Bauordnungsamt selbst nötig, in der auch die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) eine Rolle spielen kann.

Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Sicherheitslage für die Benutzer genauso wie auch Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Geprüft wird deshalb regelmäßig vor allem:

  • Brandschutz/Rettungswege, Wasserversorgung
  • Toilettensituation
  • Ausgehende Emissionen (vor allem Lärm)
  • Stellplatzsituation für Pkw und Fahrräder

Wenn für bestimmte Örtlichkeiten die Zustimmung für die grundsätzliche Nutzbarkeit von der Bauordnung erteilt wird, werden vom Ordnungsamt nur noch veranstaltungsspezifische Vorgaben geprüft, z.B. ob Art und Zeitraum der Veranstaltung mit dem Immissionsschutz kollidieren. Natürlich kann es auch schon bei der bauordnungsrechtlichen Einschätzung zum Ausscheiden von bestimmten Veranstaltungsformen kommen, beispielsweise für Konzerte.

Die Stadt Bamberg hat in den vergangenen Jahren immer wieder Räume und Flächen im öffentlichen Raum außer der Reihe und teils kostengünstig zur Verfügung gestellt. Stets im Gespräch ist die Stadt Bamberg zum Beispiel mit dem Theater im Gärtnerviertel, Chapeau Claque, dem Wildwuchs Theater oder dem Verein Bamberger Festivals e.V., die regelmäßig aktiv nach speziellen Gebäuden oder Orten nachfragen. Kulturamt, Amt für Wirtschaft und Konversionsmanagement fungieren dann als Dienstleister, stellen Kontakte her und unterstützen gegebenenfalls bei den Vertragsverhandlungen. Auf diese Art und Weise konnten bereits etliche Zwischennutzungen realisiert werden. 

Ansprechpartner:

Kulturamt 
Anne Renz-Sagstetter, kultur@stadt.bamberg.de, Tel. 0951/87-1403
Oliver Will, kultur@stadt.bamberg.de, Tel. 0951/87-1412

Bauordnungsamt 
Bauberatung, bauberatung@stadt.bamberg.de, Tel. 0951/87-1772

Ordnungsamt
Frank Reppert, frank.reppert@stadt.bamberg.de, Tel. 0951/871260

Amt für Wirtschaft
Ruth Vollmar, ruth.vollmar@stadt.bamberg.de, Tel. 0951/871308

Quelle: Stadt Bamberg
Bild: www.pexels.com

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