21. Juli 2019 / Allgemeines

Anleinpflicht für Hunde beachten

Stadt Bamberg informiert

Veröffentlicht am 21. Juli 2019 um 14:35 Uhr

Vögel und Biber ziehen aktuell Junge auf

Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung noch einmal auf die Regelungen zur Anleinpflicht für Hunde in städtischen Parks und Grünanlagen hin. Dabei geht es zum einen um ein angenehmes Miteinander zwischen Mensch und Hund im Park. Zudem genießen aktuell heimische Wildtiere besonderen Schutz: Frei laufende Hunde könnten brütende Vögel aufschrecken. In Gewässernähe kann es außerdem vorkommen, dass Biber ihre Jungtiere gegenüber neugierigen Hunden verteidigen.

Für den Hainpark gilt, dass das freie Umherlaufenlassen von Hunden im Botanischen Garten und auf den Uferwegen um den Hainweiher ganzjährig verboten ist. Im übrigen Hain gilt, dass Hunde vom 1. März bis 31. Juli anzuleinen sind, weil in dieser Zeit brütende Vögel gestört werden könnten. Im ERBA-Park müssen die Vierbeiner ganzjährig an der Leine gehen. Außerdem sind in allen städtischen Parks und Grünanlagen Kinderspiel- und Sportplätze, Beete, Brunnen und ausgewiesene Liegewiesen für Hunde tabu. Generell müssen Hunde 50 Meter um Spielplätze herum angeleint werden.

Aktuell macht der Biberbeauftragte von Stadt und Landkreis Bamberg, Jürgen Vollmar, zudem darauf aufmerksam, dass erwachsene Biber während der Aufzucht der Jungtiere zu einem ausgeprägten Verteidigungsverhalten neigen können. Deswegen empfiehlt der Biberberater, Hunde auf jeden Fall bis Ende August in Gewässernähe nicht frei laufen zu lassen.   

Quelle: Stadt Bamberg, 18.07.2019

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