10. September 2020 / Allgemeines

Corona: Das gilt nach den Sommerferien

Die Stadt Bamberg informiert

Informationen zu Schulen, Kitas und Seniorenheimen 

Neue Normalität: Unter strengsten Hygienevorschriften sind Schülerinnen und Schüler sowie Kindergarten- und Kita-Kinder trotz Corona in das neue Schul- und Kindergartenjahr gestartet. Zwar gibt es zum ersten Mal seit März wieder einen Regelbetrieb in Vollbesetzung, aber zahlreiche strikte Auflagen werden den Alltag von Kindern und Jugendlichen verändern. Und auch in Alten-, Pflege und Behinderteneinrichtungen gelten klare Vorschriften.

Schulen
Schuljahr 2020/2021 hat für alle Bamberger Schülerinnen und Schüler regulär im Präsenzunterricht begonnen. Die Schulen haben sich in den vergangenen Wochen intensiv vorbereitet: Alle notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wurden getroffen, sodass „die Bamberger Schulen auf diese Ausnahmesituation gut vorbereitet sind“, betont Bildungsreferent Dr. Matthias Pfeufer. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten im neuen Schuljahr so viel Präsenzunterricht erhalten wie möglich.   
In den ersten beiden Schulwochen (8.9. bis einschließlich 18.9.2020) gilt an allen weiterführenden Schulen für alle auf dem Schulgelände befindlichen Personen eine durchgängige Maskenpflicht, auch während des Unterrichts. 
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (einschließlich schulvorbereitende Einrichtungen), müssen während des Unterrichts keine Maske tragen. Nach dem 18. September 2020 gilt weiterhin für alle Schulen eine allgemeine Maskenpflicht auf dem Schulgelände. Ob auch im Klassenzimmer eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, richtet sich nach dem jeweiligen Infektionsgeschehen. 
Das Infektionsgeschehen bestimmt auch, wie der Unterrichtsbetrieb für das neue Schuljahr aufrechterhalten werden kann. Die Staatsregierung hat dazu einen Drei-Stufen-Plan entwickelt. Er orientiert sich an den Werten der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Landkreises, d.h. daran, wie viele Personen je 100.000 Einwohner sich über einen Zeitraum von sieben Tagen neu mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Es gilt die Regel: Je mehr Einwohner sich infizieren, desto strikter die Maßnahmen. Die Schulen sind angehalten, Schüler, Eltern, Lehrkräfte und schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig zu informieren, sollten die Infektionszahlen ansteigen und neue Maßnahmen erforderlich sein. 

Ein neu entwickelter Hygieneplan enthält Maßnahmen und Hinweise, die eine großflächige Ausbreitung des Virus in der Schule verhindern sollen. Dazu zählen auch Maßgaben zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die leichte Erklärungssymptome wie Schnupfen oder gelegentlichen Husten. Dabei gilt: An Grundschulen, den Grundstufen der Förderzentren sowie den Schulvorbereitenden Einrichtungen ist in Stufe 1 und 2 ein Schulbesuch bei leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber vertretbar. An weiterführenden Schulen ist ein Schulbesuch möglich, wenn sich die Symptome nach 24 Stunden nicht verschlimmert haben. Kranke Schülerinnen und Schüler mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen. 

  • Sportunterricht
    Sportunterricht und weitere schulische Sport- und Bewegungsangebote (z. B. im Rahmen der schulischen Ganztagsangebote und der Mittagsbetreuung) können durchgeführt werden. Wie im Vereinssport unterliegen sie den Bestimmungen der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In den ersten beiden Schulwochen gilt zusätzlich für den Sportunterricht noch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung analog zur Regelung im normalen Unterrichtsbetrieb.
    Voraussichtlich Ende Oktober öffnet das Bambados auch seinen Schwimm- und Freizeitbereich für den Schulsport. Dieser soll von montags bis freitags vormittags stattfinden. 
  • Musikunterricht 
    Musikunterricht kann grundsätzlich stattfinden. Wegen des hohen Aerosolausstoßes müssen Schülerinnen und Schüler beim Singen und im Instrumentalunterricht (Blasinstrumente) zwei Meter Abstand halten. Bis zum 20. September sind Bläserstunden in den weiterführenden Schulen nicht zugelassen, danach sollen z.B. durch versetztes aufstellen und durch regelmäßiges Lüften potenzielle Ansteckungsgefahren minimiert werden.

Kindergärten und Kitas
Die Kindertagesbetreuung erfolgt nach Maßgabe eines Stufenplans. In drei Stufen – grüne, gelbe und rote Phase- wurde durch das Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Gesundheit (StMAS) in Anlehnung an das mögliche Infektionsgeschehen definiert, welche Zugangs- und Hygienemaßnahmen für die Aufrechterhaltung des KiTa-Betriebes einzuhalten sind. Welche Stufe vorliegt, gibt das örtliche Gesundheitsamt vor. 

Das Gesundheitsamt Bamberg hat für das Stadtgebiet Bamberg am 01.09.2020 Stufe 1 (grüne Phase) bestimmt. Die Rückkehr zum Regelbetrieb wurde dadurch bis auf Weiteres ermöglicht. Der Ausschluss von Kindern mit leichtem Krankheitssymptomen wie Schnupfen ohne Fieber ist nicht länger erforderlich. Schwer erkrankte Kinder (z.B. bestätigte Corona-Infektion oder Auftreten von Fieber, Durchfall, starke Bauch-, Hals- und Ohrenschmerzen, starker Husten, usw.) dürfen die Einrichtung natürlich nicht betreten.
Bei Vorgabe der Stufe 2 (gelbe Phase) durch das örtliche Gesundheitsamt ist die Betreuung noch im eingeschränkten Betrieb möglich. Für die dann anzuwendenden Zugangs- und Hygienemaßnahmen hat das StMAS einen Rahmen vorgegeben. Anhand eines Leitfadens und eines Rahmenhygieneplans (erarbeitet vom LGL) ist dieser Rahmen durch den Träger der einzelnen Einrichtung in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und dem Stadtjugendamt auszufüllen. 
Gilt Stufe 3 (rote Phase) gilt die eingeschränkte Notbetreuung. Kinder mit leichten Krankheitssymptomen ohne Fieber dürfen ihre KiTa dann nur nach Vorlage eines negativen Tests auf SARS-CoV-2 besuchen. Abhängig vom lokalen Infektionsgeschehen kann nach Vorgabe des Gesundheitsamtes Bamberg eine Reduktion der Gruppengröße erforderlich sein.

Das überordnete Ziel ist, Kindern den Zugang zu Kindertagesbetreuung möglichst ohne Schließung und Lockdown zu gewährleisten unter gleichzeitig bestmöglichem Schutz für Kinder, deren Familien und allen Beschäftigten der KiTas.

Alten- und Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Die Schutz- und Hygienekonzepte hinsichtlich der Besuchsregelungen orientieren sich am aktuellen Infektionsgeschehen und werden dementsprechend von den Einrichtungen ständig evaluiert, damit die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie von Behinderteneinrichtungen auch weiterhin wieder Besuch empfangen können. Die Besuchsregelungen in den Einrichtungen sind unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Besuchsregelung bei der jeweiligen Einrichtung. Inzwischen laufen auch die regelmäßigen Reihentestungen für Pflegebedürftige und Mitarbeitende in der stationären Pflege. So lässt sich verhindern, dass sich das Virus dort unbemerkt ausbreiten kann. 

Abstrichstelle Sendelbach
Reger Andrang herrschte in den ersten beiden Wochen seit der Inbetriebnahme an der Anlaufstelle für freiwillige COVID-19-Abstriche in Bamberg. 120 Testungen können pro Tag an der Galgenfuhr durchgeführt werden. 
Um an den Öffnungstagen möglichst viele Testungen durchführen zu können, wird der Ablauf der Testungen ständig weiter optimiert. So gibt es ab sofort ein Nummernsystem, um den Bürgerinnen und Bürgern bei zu starkem Andrang unnötiges Warten zu ersparen: In der Reihenfolge Ihres Eintreffens werden pro Tag insgesamt 120 Nummern an die wartenden Testpersonen ausgegeben. Ist die maximale Testzahl pro Tag bereits erreicht, so werden alle später hinzukommenden Personen direkt von Mitarbeitern vor Ort über alternative Abstrichmöglichkeiten und weitere Abstrichtermine informiert.
Um den Ablauf der Testung zusätzlich zu beschleunigen, erhalten alle Testpersonen bereits im Wartebereich direkt im Auto das benötigte Registrierungsformular ausgehändigt. So können in aller Ruhe die notwendigen Formalitäten vorab im Auto erledigt werden, sodass sich der Aufenthalt direkt vor der Teststation deutlich reduziert. Das Ergebnis des Abstrichs erhalten die Testpersonen nach etwa vier bis fünf Werktage per Post.

Ab voraussichtlich 14. September soll außerdem eine zweite Teststraße an der Galgenfuhr eingerichtet werden. Auf diese Weise können die Testkapazitäten pro Tag noch weiter deutlich erhöht werden.

Die Abstrichstelle ist jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 16:00 – 18:00 Uhr geöffnet (Adresse: Am Sendelbach 15, 96050 Bamberg). Abstriche können nur von Personen genommen werden, die gesund, symptomlos und fieberfrei sind. Abstriche nach Warnung durch die Corona-WarnApp, Abstriche von Kontaktpersonen oder bei Patienten mit Anzeichen einer Erkrankung mit Covid-19 können hier nicht durchgeführt werden.

Quelle: Stadt Bamberg

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