1. April 2020 / Allgemeines

Corona-Ticker Nr 6 - Wichtige Informationen für Unternehmen im Landkreis Bamberg

Das Landratsamt Bamberg informiert

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

unser „Bamberger Rettungsschirm“ wird gut angenommen: Wir haben mittlerweile 65 Anträge erhalten und 40 Anträge innerhalb kurzer Zeit mit einer Fördersumme von 520.0000 Euro genehmigt. Noch stehen Mittel zur Verfügung. Wir sind froh, mit unserem zinslosen Darlehensangebot Unternehmen in dieser herausfordernden Zeit finanziell unter die Arme greifen zu können.

Ihr Landrat Johann Kalb

 

Soforthilfe des Bundes: Beantragung ab sofort möglich
Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten, die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind.
- bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Das bisherige Antragsverfahren mit einem PDF-Formular wird zugunsten des Online-Verfahrens abgeschaltet. Hier können Sie ab sofort den Antrag stellen: www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona

Wenn Sie von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitieren wollen, stellen Sie bitte einen neuen elektronischen Antrag. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Soforthilfe des Freistaates Bayern
Heute hat auch der Bayerische Ministerrat beschlossen, die Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit 11 bis 250 Beschäftigten aufzustocken. Die Unterstützung von Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten soll von derzeit 15.000 auf maximal 30.000 Euro erhöht werden. Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern sollen statt 30.000 nun bis zu 50.000 Euro erhalten.
Hier können Sie den Antrag stellen: www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona


Aktuelle Positivliste vom 30. März: Wer darf öffnen? Wer nicht?
Zu der Frage, welche Betriebe, Einrichtungen etc. geöffnet haben dürfen, gibt es ein Update der so genannten "FAQ Corona-Krise und Wirtschaft". Der Zugang zu Baumärkten beispielsweise ist erweitert und zwar für Land- und Forstwirte. Auch sind die Lieferdienste ausführlicher definiert, Telekommunikationsdienste sind neu aufgenommen, auch Schreibwaren können unter bestimmten Bedingungen verkauft werden. Explizit untersagt sind Fahrschulen und Verkaufspartys.
Die aktuell gültige Fassung, die alle Vorgängerversionen übersichtlich zusammenfasst, finden Sie unter https://www.landkreis-bamberg.de/Leben/Wirtschaft/Corona-Infos-Unternehmen in der Rubrik „Pressemitteilungen / Veröffentlichungen“

KfW-Corona-Hilfe: Anträge online vorbereiten
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit? Ab sofort können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse (Hausbank) einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Um die Bearbeitung zu beschleunigen und Ihr Bankgespräch zielführend und schnell zu führen, können Sie einen KfWKreditantrag online unter https://corona.kfw.de vorbereiten.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kfw.de/KfWKonzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-HilfeUnternehmen.html?kfwnl=Unternehmensfinanzierung_MSB.27-03-2020.700218

Serviceangebot Wirtschaftsförderung Landkreis Bamberg
Auf den Internetseiten vom Landkreis werden die wichtigsten Informationen zu relevanten Fragestellungen rund um Corona zusammengestellt und sind damit online verfügbar und jederzeit abrufbar. www.landkreis-bamberg.de/wirtschaft

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