20. Januar 2018 / Allgemeines

Gehölzschnitt noch bis Ende Februar erlaubt

Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind einzuhalten

Gehölzschnitt noch bis Ende Februar erlaubt
Veröffentlicht am 20. Januar 2018 um 05:00 Uhr

Hecken, Gebüsche und Bäume haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. So finden dort z.B. viele Insekten, Vögel und andere Kleintiere Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten. Alle wild lebenden europäischen Vogelarten stehen in Deutschland unter besonderem gesetzlichen Schutz. Aus diesem Grund sind zur Fortpflanzungszeit besondere Vorsichts- und Verhaltensmaßnahmen notwendig. Vom 1. März bis 30. September ist es grundsätzlich verboten, Bäume, Knicks, Hecken, anderes Gebüsch sowie Röhrichtbestände und sonstige Gehölze abzuschneiden, zu fällen, zu roden, auf den Stock zu setzen oder auf sonstige Weise zu beseitigen (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz).

Notwendige Schnittmaßnahmen von Hecken und Sträuchern sowie die Fällung von Bäumen dürfen daher nur noch bis Ende Februar vorgenommen werden. Für das Fällen vom Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm, mehrstämmige ab 40 cm, ist in Bamberg außerdem eine Genehmigung nach der Baumschutzverordnung notwendig. Anträge auf Baumfällung gibt es in der Infothek im Rathaus Maxplatz oder im Internet unter www.umwelt.bamberg.de.

Ergänzend hierzu ist es verboten, Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören, z.B. Nistplätze von Vögeln (§ 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Verstöße gegen diese Regelungen können mit einem Bußgeld oder in besonders schwerwiegenden Fällen sogar als Straftat geahndet werden.

Gärtnerisch genutzte Grundflächen wie z.B. im Erwerbsgartenbau oder in Kleingartenanlagen sind grundsätzlich von diesem Verbot ausgenommen. Ebenso erlaubt sind Form- und Pflegeschnitte, z.B. an Liguster- oder Hainbuchenhecken, Schnittmaßnahmen zur Gesunderhaltung der Pflanzen und der Sommerschnitt von Obstbäumen. Auch der Schnitt von Gehölzen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist erlaubt. Vor dem Schnitt ist zu kontrollieren, ob belegte Nester vorhanden sind. In solchen Fällen ist der Schnitt zu verschieben. Ausnahmen sind im Einzelfall auf Antrag möglich.

Für Rückfragen steht das Umweltamt des Stadt Bamberg, Michelsberg 10, 96049 Bamberg unter der Rufnummer 87-1706 zur Verfügung.

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