7. März 2019 / Allgemeines

Keine Hektik beim Führerschein-Tausch

Landratsamt Bamberg informiert

Für die Erneuerung der Fahrerlaubnis gelten großzügige Tauschfristen teilweise bis ins Jahr 2033

Bamberg - Im Landratsamt gehen vermehrt Fragen zum Umtausch von Führerscheinen ein. Deshalb wollen wir an dieser Stelle die wichtigsten Fragen beantworten.

Warum müssen die Führerscheine umgetauscht werden?
Nehmen Sie die Karte Ihrer Krankenkasse. Früher ohne, heute mit Bild. Oder Ihren Reisepass. Auch dieser ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Das gilt seit 2013 auch für Führerscheine. Diese müssen nach 15 Jahren wieder neu beantragt werden. Ziel der Europäischen Union ist es, mit möglichst aktuellen Dokumenten einen deutlich höheren Fälschungsschutz zu erreichen. Die Bundesrepublik setzt mit der Umtauschpflicht eine EU-Vorgabe um.

Wer muss alles seinen Führerschein umtauschen?
Wer den Führerschein vor 1998 gemacht hat, der hat noch ein Papierdokument. Bei älteren Fahrzeuglenkern ist dieses Dokument grau. Bei jüngeren Fahrerinnen und Fahrern ist es rosafarben. All diese Papier-Führerscheine müssen mit großzügigen Fristsetzungen in einen Kartenführerschein getauscht werden. 
Wer schon einen Kartenführerschein hat - ausgestellt ab dem 1. Januar 1999 - der muss dort nachsehen, ob das Dokument auf der vorderen Seite im Feld 4b eine Befristung aufweist. Wenn in diesem Feld kein Eintrag vorhanden ist, muss auch dieser Kartenführerschein in ein neues Dokument umgetauscht werden.

Wie sieht das Prozedere aus? Werde ich informiert? Wie tausche ich meinen Führerschein um?
Gleich drei Fragen auf einmal: Zunächst: Werde ich informiert? Aller Voraussicht nach nicht. Eine Anweisung dazu gibt es noch nicht. Warum wird dies voraussichtlich nicht stattfinden? Weil wir in Deutschland erstens von einer sehr hohen Zahl von Führerscheinen ausgehen. Rund 15 Millionen Papierführerscheine und rund 28 Millionen Kartenführerscheine. Rechnet man dies auf den Landkreis Bamberg herunter, dann sprechen wir von rund 70000 Führerscheinen.
Zweitens wissen die Führerscheinstellen nicht, wer aus dem Kreis Bamberg weg und wer in den Landkreis Bamberg zugezogen ist. Ein Führerschein muss nicht „umgezogen“ werden. Und nehmen Sie drittens Dokumente wie den Personalausweis oder den Reisepass. Auch hier liegt es in der Verantwortung des Bürgers, seine Ausweispapiere aktuell zu halten.
Jetzt zu den - vergleichsweise großzügigen Umtauschzeiträumen: Begonnen wird mit den - grauen oder rosafarbenen - Papierführerscheinen. Wer vor dem Jahr 1953 geboren wurde, dem bleibt mit am längsten Zeit für den Umtausch. Sie oder er sollten spätestens ab Januar 2033 einen neuen Kartenführerschein haben. - Es bleiben also fast 14 Jahre. 
„Nur“ gut drei Jahre Zeit - bis Januar 2022 - haben die Jahrgänge 1953 bis 1958. Deren Dokumente sind in der Regel aus den 1970er Jahren. Die Bilder also - vorsichtig formuliert - nicht mehr ganz aktuell. 
Bis Januar 2023 müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 über einen neuen Führerschein verfügen. Noch ein Jahr länger Zeit haben die Jahrgänge 1965 bis 1970. Und die letzten Führerscheine in Papierform - ausgestellt für Fahrerinnen oder Fahrer ab dem Geburtsjahr 1971 - sollen bis Januar 2025 getauscht sein.
Anschließend beginnt die Frist der Kartenführerscheine abzulaufen.

• Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 = Tausch bis 19. Januar 2026
• Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 = Tausch bis 19. Januar 2027
• Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 = Tausch bis 19. Januar 2028
• Ausstellungsjahr 2008 = Tausch bis 19. Januar 2029
• Ausstellungsjahr 2009 = Tausch bis 19. Januar 2030
• Ausstellungsjahr 2010 = Tausch bis 19. Januar 2031
• Ausstellungsjahr 2011 = Tausch bis 19. Januar 2032
• Ausstellungsjahr 2012 bis 18.1.2013 = Tausch bis 19. Januar 2033

Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Es wird lediglich das Dokument getauscht. Die einmal erworbenen Fahrerlaubnisse - Lkw, Bus, Motorrad etc - bleiben unverändert erhalten. 
Jetzt noch zur dritten Frage in diesem Komplex: Sie können den Führerschein tauschen, indem Sie einen Antrag auf der Homepage des Landratsamtes herunterladen, ausfüllen und mit einem biometrischen Bild in die Führerscheinstelle kommen. Die Anträge selbst gibt es natürlich auch in der Führerscheinstelle. 
Aktuell kostet das neue Dokument 24 Euro.
Was ändert sich bei den neuen Führerscheinen? Wie sehen diese aus?

Der neue Kartenführerschein sieht optisch genauso aus wie der bisherige Kartenführerschein, nur mit dem feinen Unterschied, dass in dem schon genannten Feld „4b“ ein Ablaufdatum eingetragen wird. Die Gültigkeit der Führerscheinkarte ist auf 15 Jahre befristet. Es „lohnt“ sich also durchaus, den Führerschein nicht jetzt schon zu tauschen, wenn man dies erst 2025 muss. Wenn Sie erst 2025 tauschen, gilt das Dokument bis 2040.
 
04.03.2019 
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg 

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