17. März 2020 / Allgemeines

Landratsamt Bamberg ab 18. März nur eingeschränkt erreichbar - Wertstoffhöfe bleiben geschlossen.

Das Landratsamt Bamberg informiert

Veröffentlicht am 17. März 2020 um 14:10 Uhr

Die aktuelle Corona-Situation stellt uns derzeit alle vor große Herausforderungen. Durch den Ausruf des Katastrophenfalles ist nun auch ein erhöhter Abstimmungsbedarf innerhalb der Landkreisverwaltung erforderlich. Daher muss der Dienstbetrieb am Landratsamt Bamberg zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab morgen, Mittwoch, 18. März, besser gesteuert werden.

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, bittet das Landratsamt seine Kundinnen und Kunden nur in absolut notwendigen Angelegenheiten persönlich und nur nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung vorzusprechen.

Terminvereinbarung gilt für folgende Bereiche: 

Öffentliche Sicherheit und Ordnung Tel.: 0951/85-318

Ausländerwesen Tel.: 0951/85-389

Kfz-Zulassung Tel.: 0951/85-330

Führerscheinwesen Tel.: 0951/85-334

Veterinärwesen Tel.: 0951/85-751

Lebensmittelüberwachung Tel.: 0951/85-751

Sozialhilfe Tel.: 0951/85-134

Asyl Tel.: 0951/85-578

Jugendamt - Unterhaltsvorschüsse Tel.: 0951/85-599

Jugendamt - Wirtschaftl. Jugendhilfe Tel.: 0951/85-543

Jugendamt - Kindswohlgefährdung Tel.: 0172/1490745

Wirtschaftsförderung Tel.: 0951/85-207

Schwangerenberatung Tel.: 0951/85-669

Kfz-Zulassungsstelle:

  • Die Terminvereinbarung gilt für alle Bürgerinnen und Bürger bzw. gewerbliche Kunden des Landkreises Bamberg, wie z. B. Kfz-Händler, Zulassungsdienste, Kfz.-Werkstätten usw.
  • Bürgerinnen und Bürger und Kunden aus dem Stadtgebiet Bamberg können bis auf weiteres keine Vorgänge durchgeführt werden. Hier ist die Stadt Bamberg, Moosstr. 65, 96050 Bamberg zuständig.

Führerscheinstelle:

  • Aufschiebbare Angelegenheiten können derzeit nicht angenommen werden. Das sind z. B.
    • Umtausch von Führerscheinen (Papierführerschein in Kartenführerschein oder unbefristete Karte in befristete Karte)
    • Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl (bitte jedoch Mitteilung per Telefon, Fax, E-Mail oder Post an Führerscheinstelle geben)
    • Rückgabe der BF17-Bescheinigung und Abholung des Kartenführerscheines, wenn das 18. Lebensjahr erreicht ist (BF17-Bescheinigung gilt 3 Monate über das 18. Lebensjahr hinaus)
    • Internationale Führerscheine (bitte beachten Sie hierzu unbedingt auch die Einreise- und Ausreisehinweise des jeweiligen Landes!
  • Sollten Sie bei der Beantragung Ihres derzeit laufenden Verfahrens den Hinweis bekommen haben, dass der Führerschein in der Infothek des Landratsamtes Bamberg abzuholen ist, so ist auch dieses Anliegen ab sofort ausschließlich über eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (0951 / 85334) abzuwickeln. Die Abholung erfolgt dann in der Führerscheinstelle.

Das frühzeitige Erkennen von Virusträgern und Kontaktpersonen und deren Absonderung sind die wichtigsten Maßnahmen zur Aufdeckung und Unterbrechung von Infektionsketten und zur Verhinderung bzw. Verlangsamung der Virusausbreitung in der Bevölkerung. Das Landratsamt Bamberg will damit seinen Beitrag dazu leisten.

 

Wertstoffhöfe geschlossen

Daher bleiben auch ab Mittwoch ,18. März, alle Wertstoffhöfe des Landkreises Bamberg bis auf Weiteres geschlossen. Die reguläre Entsorgung wird gemäß dem Abfallkalender gewährleistet.

Zudem wurden die Kapazitäten der Besprechungsräume im Landratsamt auf maximale Personengröße begrenzt

Die derzeitige Lage erfordert vor allem im Interesse der Gesundheit der gesamten Bevölkerung außergewöhnliche Maßnahmen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Quelle: Landratsamt Bamberg

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