30. August 2021 / Lokalnachrichten

Landkreis Bamberg überschreitet Inzidenzwert von 35

Das Landratsamt Bamberg informiert

Veröffentlicht am 30. August 2021 um 12:44 Uhr

Ab kommenden Dienstag 31. August, gelten erweiterte Corona-Maßnahmen.

Am heutigen Sonntag, 29. August, hat der Landkreis Bamberg den dritten Tag in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten. Deshalb treten gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung ab Dienstag, 31. August, 0 Uhr, einige neue Corona-Regeln in Kraft.

Testnachweis

Für bestimmte Einrichtungen oder Veranstaltungen gilt ab dem Schwellenwert von 35 die 3G-Regel. Der Zugang ist dann nur erlaubt für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zu diesen Bereichen gehören:

  • die Innengastronomie,
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen,
  • Angebote von Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen,
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen,
  • Sportausübung in geschlossenen Räumen,
  • Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Beherbergung: bei Ankunft sowie zusätzlich alle 72 Stunden.

Nötig ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis

  • eines höchsten 48 Stunden alten PCR-Tests oder PoC-PCR-Tests,
  • eines höchstens 24 Stunden alter POC-Antigentests oder
  • eines Selbsttests, der unter Aufsicht durchgeführt wurde und höchstens 24 Stunden alt ist.

Die Testnachweispflicht in der Innengastronomie gilt für jeden einzelnen Gast. Wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen abholt, ist von der Testpflicht nicht betroffen. Gleiches gilt für Betriebskantinen, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Seniorenheime

Für Besucher und Beschäftigte bleibt es bei den bisherigen inzidenzunabhängigen Testerfordernissen.

Gültigkeit von Schülertests

Schüler, die im Zuge des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind von den Testnachweiserfordernissen befreit. Wichtig ist ein Ausweisdokument, das den Status des Schülers bestätigt, z. B. ein Schülerausweis, eine Schulbesuchsbestätigung oder ein Schülerticket nebst einem amtlichen Ausweispapier. Die Ausnahme von Testerfordernissen gilt auch in den Ferien und damit auch in den aktuellen Sommerferien.

Detaillierte Informationen zu den aktuelle gültigen Maßnahmen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/

Schaubild (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Quelle: Landratsamt Bamberg

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