22. März 2021 / Lokalnachrichten

Wer wird Landmusikort des Jahres 2021?

Andreas Schwarz, MdB informiert

Veröffentlicht am 22. März 2021 um 16:00 Uhr

„Schon heute werden viele kreative Ideen im ländlichen Raum umgesetzt, die jedoch häufig wenig Resonanz erfahren. Der Deutsche Musikrat und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) möchten mit dem „Programm Landmusik“ herausragende musikalische Projekte im ländlichen Raum fördern und loben daher den Preis als Landmusikort des Jahres aus“, kündigt der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz an.  

Der Preis richtet sich an Kommunen, Landkreise, Landgemeinden und Kleinstädte aus dem ländlichen Raum. Als ländlich im Sinne der Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ gelten Landgemeinden und Kleinstädte bis 20.000 Einwohner*innen. Pro Kommune und Landkreis kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Landesmusikräte nominieren aus den eingegangenen Anträgen eine Auswahl, über die die Jury entscheidet. Dabei werden 2021 (und 2022) insgesamt 13 „Landmusikorte des Jahres“ von einer fachkundigen unabhängigen Jury gekürt.

Die ausgewählten Landmusikorte erhalten ein Preisgeld von je 5.000 € und tragen die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“, welches als Gütesiegel auf den besonderen Ort hinweist. Unter den 13 ausgewählten „Landmusikorten des Jahres“ wählt die Jury drei Bundespreisträger aus. Diese erhalten ein Preisgeld von 30.000 € (1. Preis), 20.000 € (2. Preis) bzw. 10.000 € (3. Preis). Die Preisgelder sind zweckgebunden und müssen für die Fortführung der ausgezeichneten musikalischen Projekte eingesetzt werden.

Bewerbungen können bis zum 14.05.2021 per E-Mail an den Deutschen Musikrat, Dr. Tilman Schlömp unter schloemp@musikrat.de eingesendet werden. 

Gefragt sind die Qualität und die Kreativität des musikalischen Angebotes vor Ort unter besonderer Berücksichtigung verschiedener Kriterien: 

  • Vernetzung unterschiedlicher Träger*innen/Institutionen/Gruppen vor Ort
  • Angebot, den ländlichen Räum als Identifikationsort zu gestalten
  • Bereitstellung besonderer Kulturangebote mit Alleinstellungsmerkmal

„Ich finde, das ist ein großartiges Programm zur Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum“, so Schwarz abschließend. „Die kulturelle Vielfalt, die das Musikland Deutschland ausmacht, soll auch in der Fläche wahrnehmbar sein. Nur wenn die kulturelle Entwicklung mit der wirtschaftlichen Schritt hält, kann die Lebensqualität im ländlichen Raum Alternativen zu den großen Städten bieten.“

Quelle: Andreas Schwarz, MdB
Bild: Symbolbild von www.pixabay.de

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