In einer Pressekonferenz am 22.03.2020 hat die Bundesregierung folgende Änderungen bekannt gegeben:
- Kontaktverbot!!! Ansammlungen von mehr als 2 Personen in der Öffentlichkeit sind verboten (Ausnahme Familien und in einem Haushalt lebende Personen so wie Kontakte am Arbeitsplatz)
- Die eigene Wohnung darf für alle unbedingt notwentigen Tätigkeiten verlassen werden (Arbeit, Arzt, usw.)
- Dienstleistungsbetriebe mit Körperkontakt müssen schließen
- in der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen gehalten werden
Alle Maßnahmen gelten vorerst für die nächsten 14 Tage.

