10. Juni 2020 / Allgemeines

Hilfen für Studierende vom Bund

Andreas Schwarz, MdB informiert

Die Corona-Pandemie wirft nicht nur ihre Schatten auf die Wirtschaft und die Arbeitswelt, sondern stellt auch viele junge Erwachsene vor finanzielle Herausforderungen. „Ich habe schon früh Anfragen von besorgten Studierenden erhalten, die in finanzielle Notlagen geraten sind, weil ihre Nebenjobs, mit denen sie ihr Studium finanzieren, durch die Corona-Pandemie weggebrochen sind“, erläutert der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz. „Nun hat Bundesbildungsministerin Karliczek endlich eine Abhilfe vorgelegt, um die finanzielle Not der Studierenden abzufedern.“
Zum einen wird auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion ein Nothilfe-Fond in Höhe von 100 Millionen Euro aufgelegt. Die Mittel werden nach Anzahl der Studierenden auf die Studierendenwerke verteilt. Studierende können dann Zuschüsse bei ihrem zuständigen Studierendenwerk beantragen und zwischen 100 und 500 Euro für eine Dauer von drei Monaten aus dem Fonds erhalten. Diese Nothilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses, er wird nach Ermessen des jeweiligen Studierendenwerkes gewährt.
Zudem können Studierende von der KfW einen Kredit bis maximal 650 Euro im Monat erhalten. Der Studienkredit ist von Mai 2020 bis März 2021 zinsfrei und muss danach zum Zinssatz von rund 4,5 Prozent zurückgezahlt werden. Anträge von deutschen und europäischen Studierenden können seit 8. Mai gestellt werden. Eine Förderung ist bis zum 10. Fachsemester möglich und setzt einen Leistungsnachweis nach dem 6. Semester voraus.
„Diese beiden nun vom Bildungsministerium auf den Weg gebrachten Instrumente sind deutlich zu spät gekommen und in ihrer Ausgestaltung zu klein“, so der SPD-Abgeordnete Schwarz. „Das bedauere ich sehr. Eine zeitweise Öffnung des BAföG für hilfesuchende Studierende wäre wegen der vorhandenen Infrastruktur deutlich unkomplizierter für alle Beteiligten und vor allem auch deutlich schneller gewesen. Auch das Deutsche Studentenwerk hatte Ministerin Karliczek einen einfacheren Weg vorgeschlagen.“

„Nichtsdestotrotz konnten aber noch weitere wichtige Vereinbarungen mit dem Bundesbildungsministerium getroffen werden, auf die wir mit dem „Aktionsplan für Menschen in Ausbildung und Studium“ hingearbeitet haben und die den Studierenden helfen werden, in Corona-Zeiten zu studieren“, so Andreas Schwarz weiter.

• Für Studierende mit BAföG-Bezug wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass durch Coronabedingte Verzögerungen keine Förderlücken entstehen und Förderzeiträume vorübergehend ausgeweitet werden. Wir glauben, dass die Ministerin grundsätzlich klug beraten wäre, dass gesamte Sommersemester 2020 nicht auf die Förderhöchstdauern im BAföG anzurechnen.

• Für all jene, bei denen die Einkommensverhältnisse der Eltern sich durch die Corona-Pandemie verändert haben, wurde ein vereinfachter Aktualisierungsantrag beim BAföG-Amt ermöglicht, damit Studierende, die bereits BAföG erhalten, bei Bedarf schnell mehr BAföG bekommen können. Hiervon profitieren auch Schülerinnen, Schüler und Studierende, die ihren ersten Antrag auf BAföG stellen.

• Hinzuverdienste von Studierenden aus systemrelevanten Branchen und Berufen werden rückwirkend ab dem 1. März 2020 nicht auf das BAföG angerechnet. Damit wird ein Anreiz geschaffen, sich in Zeiten der Corona-Pandemie gerade im Sozial- und Gesundheitsbereich zu engagieren.

„Dies alles sind Maßnahmen, die den Studierenden hoffentlich helfen werden, um ihre Mieten zahlen zu können und ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Bildungsministerium machte es etwas komplizierter als nötig. Aber besser spät als nie: Ich bin nun froh, dass Ministerin Karlicek endlich eine Vorlage macht und liefert. Viele Studenten haben monatelang darauf gewartet“, so Andreas Schwarz abschließend.

Quelle: Andreas Schwarz, MdB

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